Digitale ZB abonnieren

Datenschutzhinweis:

Mit der Angabe Ihrer oben genannten Daten erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese für den Versand der digitalen Ausgabe der ZB verarbeiten dürfen. Wir benötigen von Ihnen zur weiteren Bearbeitung einige persönliche Angaben. Einige Felder sind entsprechend als Pflichtfeld eingerichtet (*). Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung.

Empfänger Ihrer Daten ist die CW Haarfeld GmbH, die im Auftrag der BIH das Digitalmagazin versendet.

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die BIH, Geschäftsstelle, c/o Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln, Telefon: +49 (0) 221 809-5308. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter www.bih.de/datenschutz. Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter der vorgenannten Adresse/​Telefonnummer bzw. über das Kontaktformular des Datenschutzbeauftragten.

In zwei einfachen Schritten zum Digitalabonnement

Darstellung des Formulars zur Anmeldung für die Abo-Info
Schritt 1

Schritt 1: Abonnement anfragen

Geben Sie in der oben stehenden Eingabemaske Ihre E-Mail-Adresse an.

Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen und sammeln keine unnötigen Daten. Aus diesem Grund sind Anrede, Vor- und Nachname optional.

 

 

Darstellung des Anmeldeprozesses für die Abo-Info
Schritt 2

Schritt 2: Abonnement bestätigen

Nach kurzer Zeit erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung des Abonnements. Klicken Sie in der E-Mail auf den blauen Bestätigungsbutton.

Hinweis: Falls Sie innerhalb von 30 Minuten keine E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner. Sollten Sie die Bestätigungs-E-Mail dort finden, fügen Sie unsere Absenderadresse zb-abo@bih.de zu Ihrem Adressbuch hinzu, damit die Abo-Info in Zukunft nicht mehr im SPAM-Ordner landet.

Abbildung des Begriffs FAQ für Häufig Gestellte Fragen
FAQ

Haben Sie noch Fragen?

Wir haben eine kleine FAQ-Sammlung zum digitalen Abonnement zusammengestellt. Wichtige Antworten auf Fragen zum digitalen Abonnement der ZB erhalten Sie weiter unten auf der Seite.

FAQ – Fragen und Antworten zum digitalen Abonnement der ZB

Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um das Abonnement der digitalen ZB. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, senden Sie diese gerne an das Redaktionsteam unter bih@cwh.de
 


Ich habe keine Bestätigung des Abonnements erhalten. Was kann ich tun?

Falls Sie innerhalb von 30 Minuten keine E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner. Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Redaktionsteam (Kontakt siehe oben).


Nachrichten des Digitalmagazins landen im SPAM-Ordner. Was kann ich tun?

Sollten Sie die Bestätigungs-E-Mail, sowie weitere E-Mails im SPAM-Ordner vorfinden, fügen Sie unsere Absenderadresse zb-abo@bih.de zu Ihrem Adressbuch hinzu, damit die Abo-Info in Zukunft nicht mehr im SPAM-Ordner landet.


Wie kann ich mein Abonnement kündigen?

In jeder Benachrichtigung haben wir eine Abmeldefunktion integriert. Ganz unten in der Nachricht finden Sie die Möglichkeit auf „Abbestellen“ zu klicken. Dort können Sie sich aus der Abonnentenliste austragen lassen. Alternativ können Sie sich auch an das Redaktionsteam von CW Haarfeld wenden und eine manuelle Austragung veranlassen (Kontakt siehe oben).


Was kostet das digitale Abonnement der ZB?

Das digitale Abonnement der Zeitschrift „ZB Behinderung und Beruf“ ist kostenlos.


Wie oft erhalte ich Benachrichtigungen?

Zu Beginn der Registrierung erhalten Sie eine initiale Bestätigungs-E-Mail.

Danach erhalten Sie ab der nächsten Ausgabe mit jedem Erscheinen der digitalen ZB eine Benachrichtigung. Die ZB erscheint viermal im Jahr zu Anfang des letzten Quartalsmonats (September, Dezember, März, Juni).


Wer ist der Herausgeber der „ZB Behinderung und Beruf“?

Herausgeber ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH). Siehe auch das Impressum dieser Seite.

Dieser Zusammenschluss erarbeitet auf Bundesebene Abstimmungen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung bei der Durchführung von Aufgaben der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, erstellt Arbeitsgrundlagen, erarbeitet Empfehlungen und wirkt an der Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts und des Sozialen Entschädigungsrechts mit. Im Rahmen einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit erstellt die BIH die Zeitschrift „ZB Behinderung & Beruf“.

Weitere Informationen über die BIH und die übergreifenden Angebote finden Sie hier: BIH Portal


Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Daten werden entsprechend der DSGVO ausschließlich im Rahmen der Publikation der ZB verarbeitet und verwendet. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Seite zum Thema Datenschutz (Weiterleitung zum BIH Portal).