Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
und Digitalisierung der Arbeitsförderung
BT-Drucksache 21/7870
vom 07.09.2026 Seite 24 (Artikel 7)
mit Begründung, Seite 73 (Artikel 7)
Der Arbeitgeber ist künftig nicht mehr zur lfd. Führung der Namensverzeichnisse verpflichtet. Ich frage mich: Wie soll dann die VP oder Wahlleitung oder der Wahlvorstand das tagesaktuelle Wählerverzeichnis erstellen, wenn z.B. Neuwahlen oder Nachwahlen anstehen?
Viele Grüße
Annette
NEU: Änderung SGB IX (Entwurf)
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annette.rosenberg
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