BIH-Wahlbroschüre und Wahlwegweiser berechnen unterschiedliche Wahlfristen?

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Meggie
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Registriert: Samstag 5. Oktober 2024, 18:38

BIH-Wahlbroschüre und Wahlwegweiser berechnen unterschiedliche Wahlfristen?

Beitrag von Meggie »

Hallo zusammen,

bei der Vorbereitung (demnächst Urlaubszeit...) der SBV-Wahlen (förmliche Wahlen) bin ich auf unterschiedliche Fristberechnungen gestoßen und daher nun verunsichert, welche Berechnung zutreffend ist. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, damit ich auf der sicheren Seite bin.

In der BIH-Wahlbroschüre 2026 steht auf der Seite 15 im gelben Kasten, dass bei einem Wahltag am Dienstag, den 20.10.2026, das SBV-Wahlausschreiben spätestens am Montag, 07.09.2026, ausgehängt werden müsse.
Wenn ich hingegen in dem digitalen BIH-Wahlwegweiser denselben Wahltag eingebe, wird dort als spätester Termin für den Erlass und Aushang des Wahlausschreibens der Dienstag, 08.09.2026, angezeigt in der „Terminliste“.

Daher meine Frage: Welcher Termin sollte aus eurer Sicht maßgeblich sein – der 07.09.2026 oder der 08.09.2026?

Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen!

Viele Grüße
Meggie
jada.wasi
Beiträge: 592
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BIH-Wahlbroschüre und Wahlwegweiser berechnen unterschiedliche Wahlfristen?

Beitrag von jada.wasi »

⚠️ Achtung Anfechtungsfalle! ­­
Widersprüchliche Berechnung

Meggie hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2026, 21:17 Daher meine Frage: Welcher Termin sollte aus eurer Sicht maßgeblich sein – der 07.09.2026 oder Dienstag, 08.09.2026?
Die „Terminliste“ des digitalen BIH-Wahlwegweisers rechnet falsch (bis zu mehreren Tagen zu kurz *) bei „Rückwärtsfristen“ ab Wahltag vor Ort - also Irrweg:

WIDERSPRÜCHLICH
Berechtigte Frage zu diesen sich leider widersprechenden BIH-Berechnungen, welche in die Irre führen, da im BIH-Wahlwegweiser die Auslegungsvorschriften in § 186 BGB i.V.m. § 187 Abs. 1 BGB und § 193 BGB derzeit ignoriert werden. Ja, diese BIH-Wahlunterlagen sind in einzelnen Punkten leider widersprüchlich bzw. teilweise zweifellos unstimmig, nicht miteinander vereinbar, mehrdeutig, was natürlich ein Widerspruch ist: Dem muss BIH nachgehen

BÜRGERLICHES GESETZBUCH
Der neue BIH-Wahlwegweiser rechnet hier offenkundig in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft, da er BGB-Rückwärtsfristen mathematisch nicht beachtet analog den rechtl. gebotenen BGB-Auslegungsvorschriften (§ 186 ff. BGB). Er ist leider insoweit generell falsch programmiert bezügl Dauer und bspw Feiertagen. Vgl dazu im Einzelnen kritisch zB schon diese Diskussion 2018 und Diskussion 2026 sowie sehr anschaulich und überzeugend das Wahlhandbuch 2026, Kapitel 12.3.4, dieses Wahlrechtsexperten Prof. Düwell, Vorsitzender Richter am BAG a.D. Daran, dass die BGB-Vorschriften Anwendung finden für die Fristberechnung, ändert auch nichts, dass nicht in der SchwbVWO eigens erwähnt und nicht deklaratorisch darauf verwiesen wird (anders als etwa in § 41 Abs. 1 WahlO-BetrVG). Im BIH-Wahlkalender fehlt bisher leider jeder Hinweis auf BGB-Berechnungsvorschriften für Wahlfristen; ebenso in BIH-Akademie insoweit leider noch immer nur Fehlanzeige!
.Zu weiteren „digitalen“ Fehlern speziell bei Feiertagen vergleiche etwa diese Diskussion (z. B. zu Pfingsten). Soweit BIH-Wegweiser unter Missachtung gesetzlicher Vorgaben in §§ 186 ff. BGB programmiert wurde, so ist das_durch nichts zu rechtfertigen und klar abzulehnen.
(vergl nur Dr. Sachadae LPK-SGB IX, § 5 SchwbVWO Randnr. 9, und § 8 Rn. 4 mit zahlreichen Nachweisen, bezüglich Bürgerliches Gesetzbuch)

BIH-Wahlbroschüre hat geschrieben:Beispiel: Das Wahlausschreiben wird am Montag, 7. September 2026, erlassen und ausgehängt. Die Frist zum Einreichen des Wahlvorschlags beginnt also am Dienstag, 8. September 2026, und endet mit Ablauf des Montags, 21. Sept. 2026. Wahltag ist dann Dienstag, 20. Oktober 2026 [Seite 15]
SO IST ES PERFEKT
Fazit: Einzig richtig ist hier Montag, 07.09.2026 (oder früher) für diesen Wahltag am Dienstag, 20.10.2026. Der Dienstag, 08.09.2026, ist folglich eindeutig zu spät für den Aushang dieses Wahlausschreibens sowie für die Auslegung der Wählerliste. Zu den Konsequenzen vgl. hier. Insoweit liegt die BIH leider daneben in ihrem neuen Wahlwegweiser: Er muss endlich umprogrammiert werden, da offenbar falsch, zumal abweichend von der Fachliteratur und der ständigen höchstrichterlichen Rspr. zu Rückwärtsfristen schon seit ewigen Zeiten - also insoweit komplett unbrauchbar wegen mehreren digitalen System- und Programmfehlern. Grüße, Jada Wasi

..………………………………………………..
*) Wahlwegweiser: Terminliste fehlerhaft
Aushang Wahlauschreiben / Wahlbewerber
Beispiel: In BIH-Liste sind fehlerhafte Termine markiert,
wobei jeweils (genau) ein Tag zu spät berechnet wurde,
nämlich Dienstag - statt richtig der Montag zuvor: Keine dieser Berechnungen ist richtig, soweit ersichtlich:

BIH-Wahlwegweiser – mit falscher „Terminliste“
BIH-Wahlwegweiser – mit falscher „Terminliste“
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