BIH-Wahlbroschüre und Wahlwegweiser berechnen unterschiedliche Wahlfristen?

Antworten
Meggie
Beiträge: 22
Registriert: Samstag 5. Oktober 2024, 18:38

BIH-Wahlbroschüre und Wahlwegweiser berechnen unterschiedliche Wahlfristen?

Beitrag von Meggie »

Hallo zusammen,

bei der Vorbereitung (demnächst Urlaubszeit...) der SBV-Wahlen (förmliche Wahlen) bin ich auf unterschiedliche Fristberechnungen gestoßen und daher nun verunsichert, welche Berechnung zutreffend ist. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, damit ich auf der sicheren Seite bin.

In der BIH-Wahlbroschüre 2026 steht auf der Seite 15 im gelben Kasten, dass bei einem Wahltag am Dienstag, den 20.10.2026, das SBV-Wahlausschreiben spätestens am Montag, 07.09.2026, ausgehängt werden müsse.
Wenn ich hingegen in dem digitalen BIH-Wahlwegweiser denselben Wahltag eingebe, wird dort als spätester Termin für den Erlass und Aushang des Wahlausschreibens der Dienstag, 08.09.2026, angezeigt in der „Terminliste“.

Daher meine Frage: Welcher Termin sollte aus eurer Sicht maßgeblich sein – der 07.09.2026 oder der 08.09.2026?

Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen!

Viele Grüße
Meggie
jada.wasi
Beiträge: 608
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

BIH-Wahlbroschüre und Wahlwegweiser berechnen unterschiedliche Wahlfristen?

Beitrag von jada.wasi »

⚠️ Achtung Anfechtungsfalle! ­­
Widersprüchliche Berechnung

Meggie hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2026, 21:17 Daher meine Frage: Welcher Termin sollte aus eurer Sicht maßgeblich sein – der 07.09.2026 oder Dienstag, 08.09.2026?
Die „Terminliste“ des digitalen BIH-Wahlwegweisers rechnet falsch (bis zu mehreren Tagen zu kurz *) bei „Rückwärtsfristen“ ab Wahltag vor Ort - also Irrweg:

WIDERSPRÜCHLICH
Berechtigte Frage zu diesen sich leider widersprechenden BIH-Berechnungen, welche in die Irre führen, da im BIH-Wahlwegweiser die Auslegungsvorschriften in § 186 BGB i.V.m. § 187 Abs. 1 BGB und § 193 BGB derzeit ignoriert werden. Ja, diese BIH-Wahlunterlagen sind in einzelnen Punkten leider widersprüchlich bzw. teilweise zweifellos unstimmig, nicht miteinander vereinbar, mehrdeutig, was natürlich ein Widerspruch ist: Dem muss BIH nachgehen

BÜRGERLICHES GESETZBUCH
Der neue BIH-Wahlwegweiser rechnet hier offenkundig in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft, da er BGB-Rückwärtsfristen mathematisch nicht beachtet analog den rechtl. gebotenen BGB-Auslegungsvorschriften (§ 186 ff. BGB). Er ist leider insoweit generell falsch programmiert bezügl Dauer und bspw Feiertagen. Vgl dazu im Einzelnen kritisch zB schon diese Diskussion 2018 und Diskussion 2026 sowie sehr anschaulich und überzeugend das Wahlhandbuch 2026, Kapitel 12.3.4, dieses Wahlrechtsexperten Prof. Düwell, Vorsitzender Richter am BAG a.D. Daran, dass die BGB-Vorschriften Anwendung finden für die Fristberechnung, ändert auch nichts, dass nicht in der SchwbVWO eigens erwähnt und nicht deklaratorisch darauf verwiesen wird (anders als etwa in § 41 Abs. 1 WahlO-BetrVG). Im BIH-Wahlkalender fehlt bisher leider jeder Hinweis auf BGB-Berechnungsvorschriften für Wahlfristen; ebenso in BIH-Akademie insoweit leider noch immer nur Fehlanzeige!
.Zu weiteren „digitalen“ Fehlern speziell bei Feiertagen vergleiche etwa diese Diskussion (z. B. zu Pfingsten). Soweit BIH-Wegweiser unter Missachtung gesetzlicher Vorgaben in §§ 186 ff. BGB programmiert wurde, so ist das_durch nichts zu rechtfertigen und klar abzulehnen.
(vergl nur Dr. Sachadae LPK-SGB IX, § 5 SchwbVWO Randnr. 9, und § 8 Rn. 4 mit zahlreichen Nachweisen, bezüglich Bürgerliches Gesetzbuch)

BIH-Wahlbroschüre hat geschrieben:Beispiel: Das Wahlausschreiben wird am Montag, 7. September 2026, erlassen und ausgehängt. Die Frist zum Einreichen des Wahlvorschlags beginnt also am Dienstag, 8. September 2026, und endet mit Ablauf des Montags, 21. Sept. 2026. Wahltag ist dann Dienstag, 20. Oktober 2026 [Seite 15]
SO IST ES FAST PERFEKT
Fazit: Einzig richtig ist hier Montag, 07.09.2026 (oder früher) für diesen Wahltag am Dienstag, 20.10.2026. Der Dienstag, 08.09.2026, ist folglich eindeutig zu spät für den Aushang dieses Wahlausschreibens sowie für die Auslegung der Wählerliste. Zu den Konsequenzen vgl. hier. Insoweit liegt die BIH leider daneben in ihrem neuen Wahlwegweiser: Er muss endlich umprogrammiert werden, da offenbar falsch, zumal abweichend von der Fachliteratur und der ständigen höchstrichterlichen Rspr. zu Rückwärtsfristen schon seit ewigen Zeiten - also insoweit komplett unbrauchbar wegen mehreren kapitalen System- und Programmfehlern. Grüße, Jada Wasi

..………………………………………………..
*) Wahlwegweiser: Terminliste fehlerhaft
Aushang Wahlauschreiben / Wahlbewerber
Beispiel: In BIH-Liste sind fehlerhafte Termine markiert,
wobei jeweils (genau) ein Tag zu spät berechnet wurde,
nämlich Dienstag - statt richtig der Montag zuvor: Keine dieser Berechnungen ist richtig, soweit ersichtlich:

BIH-Wahlwegweiser – mit falscher „Terminliste“
BIH-Wahlwegweiser – mit falscher „Terminliste“
IMG_4383.jpeg (63.87 KiB) 10789 mal betrachtet
jada.wasi
Beiträge: 608
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

BIH-Wahlbroschüre und Wahlwegweiser berechnen unterschiedliche Wahlfristen?

Beitrag von jada.wasi »

⚠️ Achtung – Anfechtungsfalle! ­­
Widersprüchliche Berechnungen

BIH-Wahlwegweiser hat geschrieben:bis Mo. 24.08.2026 – Wahlausschreiben (< 6 Wo)
bis Mo. 28.09.2026Wahlvorschläge ­ ­ ­ ­ (< 1 Wo)
bis Mo. 05.10.2026 – Wahltag vor Ort
Offenbar sinnfreie Doppelfehler (in ROT): Richtig ist
drei Tage früher, also jew. Freitag statt erst Montag,
weil ja jeweils Rückwärtsfristen statt Vorwärtsfristen,
demnach jeweils - unzulässige - „Fristverkürzungen“
jeweils auf unter 1 Woche und auf unter 6 Wochen:

BIH-Wahlwegweiser rechnet teils noch immer falsch bspw. bei einem Wahltag am Mo. 05.10.2026 – und zwar sowohl bei dem Punkt „Wahlausschreiben aushängen“ vorgebl. spätestens „bis Mo. 24.08.2026“ als auch bei vorgeblicherBekanntmachung der Wahlvorschläge“ spätestens „bis Mo. 28.09.2026“, nämlich jeweils um mehrere Tage zu spät. Achtung: Wer sich danach richtet, der riskiert zwei generelle Wahlanfechtungen, weil ganz offenbar mehrfach fehlerhaft programmiert – zumal widersprüchlich und unvereinbar mit BIH-Wahlbroschüre, wie schon oben geschrieben. Das ist weder nachvollziehbar noch ansatzweise schlüssig: Dies kann Wahlvorstände und Wähler mit BGB-Grundkenntnis maximal irritieren, da amtl. Desinformation.

MERKSATZ:
Wenn Wahltag ein Montag, so sind beide Termine niemals ein Montag eine oder sechs Wochen zuvor, sondern immer früher nach den Grundsätzen für die BGB-Rückwärts­be­rech­nung schon seit „ewigen Zeiten“: Vergl. nur Prof. Düwell, im Wahlhandbuch 2026, Kap. 12.3 Rückwärtsberechnung. Hier müssen Programmierer:innen nochmals ran, um bei diesen elementaren Fehlern nachzubessern, bevor Arbeitsgerichte mit Wahlanfechtungen geflutet werden, da wesentliche und gravierende Wahlfehler. Kritisch dazu mit Nachweisen u.a. schon die Diskussion vom Mai 2026 zu diesen kapitalen anfechtungsrelevanten Rechen- und Wahlfehlern: Wie es richtig geht – hat Düwell sehr einprägsam mit Beispielen laienverständlich und professionell begründet in seinem exzellenten Wahlhandbuch 2026. Die schon im Frühjahr reklamierten eklatanten digitalen BIH-Fehler wurden da bisher leider noch immer nicht vollständig bereinigt:

MONTAG:
Dieser BIH-Wahlwegweiser berechnet teils falsch z. B. bei.sämtlichen Wahltagen am Mon­tag: Erst eine Woche rückwärts rechnen und dann wieder einen Tag vorwärts (von.So. auf Mo.) geht gar nicht - da völlig sinnbefreiter Programmierungs- und Denkfehler. Vergl. zu derartigen krassen Systemfehlern schon Diskussion v. April 2026 mit.weiteren Fehlbeispielen = drei Tage zu spät nach den.Grundrechenarten.

SACHSEN:
Falsch aber z.B. auch bei Wahltag in Sachsen am Do. 26.11.2026, weil gleichfalls zu kurze Frist für Bek. der Bewerber am Do. 19.11.2026 (anstatt richtig Dienstag 17.11.2026 wg. Buß- und Bettag am Mi. 18.11.2026 – demnach zwei Tage zu spät). Buß- und Bettag ist in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. Gruß Jada Wasi

Der digitale BIH-Wahlwegweiser
rechnet rückwärts falsch - beispw. lediglich 6 Tage anstatt mind. 7 Tage zwischen Wahltag und Bek. Wahlvorschläge
Drei Tage jeweils zu späte BIH-Aushangtermine
Drei Tage jeweils zu späte BIH-Aushangtermine
IMG_6141.jpeg (25.78 KiB) 4808 mal betrachtet
jada.wasi
Beiträge: 608
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Update BIH-Wahlwegweiser

Beitrag von jada.wasi »

Meggie hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2026, 21:17 Bei der Vorbereitung (demnächst Urlaubszeit...) der SBV-Wahlen (förmliche Wahlen) bin ich auf unterschiedliche Fristberechnungen gestoßen und daher nun verunsichert, welche Berechnung zutreffend ist. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, damit ich auf der sicheren Seite bin.
Auch diese beiden Doppelfehler u.a. speziell für Wahltage am Montag scheinen seit kurzem bereinigt worden zu sein: Denn zuvor waren sämtliche Rückwärtsfristen (Aushänge Wahlausschreiben und Wahlvorschläge) falsch berechnet im.Wahlwegweiser, da jeweils zu kurze Mindestfristen. Zu weiteren „Updates“ wegen Rechenfehlern im digitalen BIH-Wahlwegweiser siehe Diskussion vom Juli 2026. Denn die §§ 186 ff BGB wurden zuvor nicht oder falsch angewendet für Rückwärtsfristen der SchwbVWO lt. Fachliteratur.

Wer schon vor dem September 2026 mit dem fehlerhaften Wahlwegweiser seine Terminliste erstellte, sollte das also evtl. vorsorglich wiederholen zwecks Kontrolle mit diesem heutigen Update des Wahlwegweisers zu Mindestfristen. Gruß Jada Wasi
jada.wasi
Beiträge: 608
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Bestellung des Wahlvorstands bis wann?

Beitrag von jada.wasi »

BIH-Wahlkalender:
Die Angabe in der Nr. 2 dieses BIH-Wahlkalenders, dass „spätestens am 5. Oktober“ der Wahlvorstand zu bestellen sei, ist falsch - weil so viel zu pauschal. Es mag zwar sein, dass das zufällig so im Wahljahr 2026 ist – gilt aber ganz offensichtlich nicht generell wg § 193 BGB. Zur korrekten (analogen) Berechnung von Rückwärtsfristen vergleiche ausführlich Dr. Ullenboom auf juraexamen.info Demnach ist.Frist nur nach vollen und nicht nach „angebrochenen“ Tagen zu berechnen, wobei zum Beisp. Samstage nicht mitzählen, soweit sie auf’s Fristende fallen.

SBV-Amtszeitende:
Soweit der „30. November“ also bspw. auf einen Samstag oder Sonntag fällt - ist Wahlvorstand natürlich schon früher zu bestellen wie z.B. bei der übernächsten Regelwahl 2030 wg. § 193 BGB (Prof. Düwell, Wahlhandbuch 2026, Kapitel 12.3.3, „Die späteste Bestellung des Wahlvorstands“).

BIH-Wahlwegweiser:
Allerdings „rechnet“ dieser BIH-Wahlwegweiser „bis Mo. 7.10.2030“ (statt richtig „bis Fr. 4.10.2030“): Das ist nicht nachvollziehbar = drei Tage zu spät, da offenbar falsch programmiert für die amtierende SBV bei Amtsende am Samstag, 30.11.2030 - weil unzulässige Fristverkürzung anstatt hier richtig Fristverlängerung. Gruß Jada Wasi
Meggie
Beiträge: 22
Registriert: Samstag 5. Oktober 2024, 18:38

BIH-Wahlbroschüre und Wahlwegweiser berechnen unterschiedliche Wahlfristen?

Beitrag von Meggie »

Guten Abend,

habe kurz nachgerechnet.

Vielen Dank für die hilfreichen Informationen und Links zu den §§ 1, 5, 8 SchwbVWO. Die drei Systemfehler bei den Rückwärtsberechnungen im digitalen BIH-Wahlwegweiser, welche jeweils zu unzulässigen Fristverkürzungen führten, wurden offenbar zwischenzeitlich vollständig behoben.

Viele Grüße
Meggie
Antworten