Richtig – so ist es: Wenn SchbVWO den „Aushang“ als Einreichungsbeginn festgelegt („nach Erlass“) – ändert sich.daran durch BGB-Berechnung nach „vollen“ Tagen natürlich nichts: Wird bspw. um 09:00 Uhr erlassen und ausgehängt, so bedeutet „nach Erlass“ nach 09:00 Uhr und.gerade nicht erst nach 24:00 Uhr: Für gegenteilige Ansicht in BIH-Wahlbroschüre (Seite 18) gibt es keine Rechtsgrundlage, wonach vorgeblich erst am Tag nach Aushang des Wahlausschreibens die Wahlvorschläge frühestens eingereicht werden könnten: Wahlordnung, das.BIH-Wahlausschreiben sowie der vormalige BIH-Wahlwegweiser und Künstliche Intelligenz (KI) sagen beispw..unisono zu Recht das genaue Gegenteil:
So auch im Ergebnis Dr. Sachadae LPK-SGB IX, § 6 SchwbVWO, Rn. 64, zu verfrühten Wahlvorschlägen, dass.ab Erlass des Wahlausschreibens eingereichte Wahlvorschläge am Aushangtag eben „nicht verfrüht“ trotz.Berechnung nach dem § 167 Abs. 1 BGB nach vollen.Tagen – sondern lediglich zuvor eingereichte Wahlvorschläge. Einreichungszeitpunkt ist daher der Aushang als „maßgebendes“ Ereignis – nicht erst ab Folgetag. Wäre das anders, liefe das ggf. faktisch auf Fristverkürzung bis zu mehreren Tagen hinaus, wenn Folgetag bspw Sa, So, bzw. Feiertag, also „Fehlstart“. Niemand braucht sich daher auf Folgetage vertrösten lassen..Sollte dies Wahlvorstand dennoch versuchen wäre.das widersprüchliches Verhalten (zum eigenen Wahlausschreiben und zur SchwbVWO) und natürlich illegal.wg. der ohnehin recht knapp bemessenen Zwei-Wochen-Frist im Vergleich zu anderen WahlordnungenÜbersicht mit KI hat geschrieben:Ein Wahlvorschlag für die SBV-Wahl ist schon ab dem Tag des Aushangs des Wahlausschreibens möglich. Die Einreichungsfrist beginnt mit dem Tag des Erlasses und Aushangs, wobei der Aushangstag selbst zwar zum Fristlauf gehört, aber für die reine Zwei-Wochen-Berechnung nach § 187 BGB der Folgetag als erster voller Tag gezählt wird. Praktisch und rechtlich können Sie den Vorschlag aber sofort ab dem Aushang beim Wahlvorstand abgeben.
Verfrüht sind nach Sachadae daher nur vor Erlass des Wahlausschreibens eingereichte Wahlvorschläge, nicht hingegen z.B. kurz danach eingereichte Vorschläge am Aushangtag. BIH-Wahlbroschüre sowie Wahlwegweiser sind.daher korrekturbedürftig. Gruß Jada Wasi