ArbG Düsseldorf, 07.05.2026, 2 Ca 6536/25
Diesem rkr. Urteil ist im Ergebnis zweifellos zuzustimmen wegen Rechtsmissbrauch, weil offenbare systematische „Scheinbewerbung“ einzig und allein zu dem Zweck einer AGG-Entschädigung. Der „dreiste“ AGG-Hopper hat seine.Berufung zurückgenommen bei dem LAG Düsseldorf, 3 SLa 313/26 – weil m. E. völlig aussichtslos gemäß den unstrittigen arbeitsgerichtlichen Feststellungen. Ebenso ArbG Hamm, 23.01.2026 - 2 Ca 628/25, das den "AGG-Hopper" zweifelsfrei entlarvte. Er behauptete, angeblich „promovierter Jurist“ zu sein. Auch soll dieser behauptet haben,.zum „Ritter geschlagen“ worden zu sein …
Zum Rechtsmissbrauch vgl. auch LAG Hamm, 16.04.2026, 11 SLa 248/26; Prof. Busch, jurisPR-ArbR 38/2026 Anm. 7
Vergl aber kritisch zur nicht tragenden Begründung (obiter dictum) des ArbG Düsseldorf z.B. Prof. Düwell, in jurisPR-ArbR 37/2026 Anm. 7, mit Verweis auf die ständige BAG-Rechtsprechung. Vgl auch Berliner Anwaltsblatt, 09/2026, „Rechtsmissbrauch eindämmen und AGG stärken“. Gruß, Jada Wasi