Übertragung von niederwertigen Aufgaben als Maßnahme im BEM

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maroon_ape
Beiträge: 4
Registriert: Mittwoch 3. Juni 2026, 14:53

Übertragung von niederwertigen Aufgaben als Maßnahme im BEM

Beitrag von maroon_ape »

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich suche Erfahrungswerte sowie rechtliche und praktische Argumentationshilfen zu folgendem Sachverhalt:
Im Rahmen eines BEM-Verfahrens soll einer Beschäftigten/einem Beschäftigten aus gesundheitlichen Gründen temporär eine Tätigkeit übertragen werden, die niedriger bewertet ist als die bisher ausgeübte Tätigkeit mit Eingruppierung E13.
Ist es im Geltungsbereich des TV-L möglich, eine solche Maßnahme umzusetzen, ohne dass es zu einer Entgelteinbuße für die betroffene Person kommt?
Für Hinweise, Praxisbeispiele oder Argumentationshilfen wäre ich sehr dankbar.
jada.wasi
Beiträge: 578
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Übertragung von niederwertigen Aufgaben als Maßnahme im BEM

Beitrag von jada.wasi »

maroon hat geschrieben: Freitag 5. Juni 2026, 19:31 Ist es im Geltungsbereich des TV-L möglich, eine solche [ temporäre ] Maßnahme umzusetzen, oh­ne dass es zu einer Entgelteinbuße kommt? ­
Für den Personalrat sind Schulungen zum TV-L erforderlich. Zum Thema TV-L sollte der Personalrat geschult sein. Also würde ich mich in erster Linie insoweit zunächst an diesen wenden im Rahmen der engen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung gemäß § 182 SGB IX. Auch könnte ein Blick in Kommentar zu dem TV-L hilfreich sein. Gegebenenfalls auch Gewerkschaft? Denkbar wäre evtl. „aufzehrbare Ausgleichszulage“ in besonders gelagerten Einzelfällen: Vgl z.B. sinngem. Nr. 6.6.2 Satz 3 BayInklR. Gruß Jada Wasi
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