Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich suche Erfahrungswerte sowie rechtliche und praktische Argumentationshilfen zu folgendem Sachverhalt:
Im Rahmen eines BEM-Verfahrens soll einer Beschäftigten/einem Beschäftigten aus gesundheitlichen Gründen temporär eine Tätigkeit übertragen werden, die niedriger bewertet ist als die bisher ausgeübte Tätigkeit mit Eingruppierung E13.
Ist es im Geltungsbereich des TV-L möglich, eine solche Maßnahme umzusetzen, ohne dass es zu einer Entgelteinbuße für die betroffene Person kommt?
Für Hinweise, Praxisbeispiele oder Argumentationshilfen wäre ich sehr dankbar.
Übertragung von niederwertigen Aufgaben als Maßnahme im BEM
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maroon_ape
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- Registriert: Mittwoch 3. Juni 2026, 14:53
Übertragung von niederwertigen Aufgaben als Maßnahme im BEM
Für den Personalrat sind Schulungen zum TV-L erforderlich. Zum Thema TV-L sollte der Personalrat geschult sein. Also würde ich mich in erster Linie insoweit zunächst an diesen wenden im Rahmen der engen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung gemäß § 182 SGB IX. Auch könnte ein Blick in Kommentar zu dem TV-L hilfreich sein. Gegebenenfalls auch Gewerkschaft? Denkbar wäre evtl. „aufzehrbare Ausgleichszulage“ in besonders gelagerten Einzelfällen: Vgl z.B. sinngem. Nr. 6.6.2 Satz 3 BayInklR. Gruß Jada Wasi