… und Sozialverband Deutschland (SoVD) Nordrhein-Westfalen dokumentiert heute eindrucksvoll mit seiner „Verlautbarung“ in
Kobinet, dass er noch immer nichts verstanden hat. Denn sein Landesvorsitzender Franz Schrewe fordert das Land NRW zu »Sanktionen« bei Nichteinstellung von Menschen mit Behinderung auf. Dabei
_geht’s bekanntlich gar nicht um Menschen mit Behinderungen, sondern vielmehr um Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im „Inklusionsgesetz“.
Das ist aber Sache des Bundes, und die Ampel will die Sanktion per Bußgeld gerade so nebenbei bundesweit „komplett“ abschaffen - nicht nur bei Nichtbeschäftigung Schwerbehinderter, wie Schrewe da behauptet, sondern
weit darüber hinaus zusätzlich bei Beschäftigung
unter „Mindestquote“ von 5 % sbM. Auch dieses (doppelte!) „Wahlgeschenk“ für die Wirtschaft ist bisher dem SoVD offenbar völlig entgangen – also Desinformation ?!
Folglich mitnichten »vermeintlicher« Freikauf, wie aber Schrewe irreführend fabuliert – sondern purer Freikauf gemäß dem Willen der Ampel. Denn Ausgleichsabgabe ist
_natürlich keine Sanktion – wie ihr Name schon sagt, entgegen den ständigen haltlosen Verlautbarungen des Bundes Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA): Sie hat keinerlei Sanktionscharakter lt. ständ. Rechtsprechung, sondern soll u.a. »Wettbewerbsverzerrung« vermeiden zwischen den rechtstreuen Arbeitgebern und anderen:
Zu der einer Ausgleichsabgabe immanenten sog. »Ausgleichsfunktion« vergleiche zuletzt das BSG-Urteil vom 29.03.2022 – B 11 AL 30/21 R,
Rn. 22 (am Ende). Dass vierte Staffel was bringt ist ein „Ammenmärchen“, da es genügt, einen sbM einen
einzigen Tag zu beschäftigen, um
_nicht mehr als Null-Beschäftiger zu gelten im Sinne dieses sogenannten »Inklusionsgesetzes« – oder? Gut gemeint, aber äußerst schlecht gemacht für die Praxis - zumal
„vergiftet“ durch Bußgeld-Kahlschlag – demnach insgesamt „Inklusion im Rückwärtsgang“. Also insoweit klarer
_»Etikettenschwindel« schon der Gesetzesname. Folglich offenbarer Irrweg in die falsche Richtung: Der Titel
_täuscht!
Das ist einfach schlecht
Floppt wohl wie
_„Budget für Arbeit“ 2018 mit völlig unrealistischen Unterstellungen des BMAS zur Neueinstellung sbM?
Vergleichsberechnung:
• Diese erhalten über das
„Budget“ einen Lohnkostenzuschuss von i.d.R. bis zu
75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts
und Aufwendung für die erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, wie es im Gesetz heißt. Die einzelnen Bundesländer haben noch das Recht, diesen Zuschuss nach eigenen Vorgaben
zusätzlich höher zu gestalten nach
§ 61 SGB IX.
• Bei der vierten Staffel der Ausgleichsabgabe beträgt die Abgabe hingegen (allenfalls) maximal 720 Euro monatlich (sonst 360 Euro bei mehr als null bis unter zwei Prozent*), abzüglich der Steuer, in aller Regel aber
weitaus weniger bei der großen Masse kleinerer Unternehmen mit
_unter 60 Arbeitsplätzen (ca. 90 Prozent der vierten Staffel) wie folgt gemäß BT-Drucksache 20/5664,
Seite 9 oben:
• Bei 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen = 210 Euro
(sonst 140 Euro mtl. bei weniger als 1 sbM*)
• Bei 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen = 410 Euro
(sonst 245 Euro mtl. bei weniger als 1 sbM*)
*)
Fazit für jahresdurchschnittliche Nullbeschäftiger
Änderungen ab 2024: Bei 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen Erhöhung der Ausgleichsabgabe um
70 Euro, bei 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen Erhöhung um
165 Euro – und ab jeweils 60 Arbeitsplätzen Erhöhung um
360 Euro mtl. pro unbesetztem Arbeitsplatz.