Missachtung der Vereinbarung

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Bladebaer
Beiträge: 3
Registriert: Freitag 11. April 2025, 15:40

Missachtung der Vereinbarung

Beitrag von Bladebaer »

Hallo an alle,
vielleicht hat jemand von euch eine Idee. Die Inklusionsvereinbarung ist jetzt ca. 3 Monate alt und wurde schon mehrfach nicht beachtete oder auch nicht eingehalten. Bei der Vereinbarung wurde auch §616 BGB aktiviert. Einer Mitarbeiterin, mit Wert von 50, hatte vor 3 Wochen einen Facharzttermin während der Arbeitszeit. Die Zeit hierfür wurde ihr noch nicht gut geschrieben. Momentan bin ich noch friedlich eingestellt und möchte es auch friedlich lösen.
Vielleicht hat jemand von euch einen Tipp?
Danke schon mal im Voraus
jeanette.raden
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 21. März 2024, 14:28

Re: Missachtung der Vereinbarung

Beitrag von jeanette.raden »

Wenn die Inklusionsvereinbarung erst vor etwa drei Monaten abgeschlossen wurde und dort § 616 BGB ausdrücklich einbezogen wurde, bietet es sich an, zunächst den gewünschten friedlichen Weg zu gehen und das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.

Eine Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX ist ausdrücklich als verbindliche Vereinbarung vorgesehen und kann Regelungen zur Arbeitszeit und deren Durchführung enthalten. Die Regelungen einer Inklusionsvereinbarung müssen allerdings konkret sein, damit sie auch entsprechend Anwendung finden können.

616 BGB sieht grundsätzlich eine Vergütungsfortzahlung bei einer vorübergehenden, unverschuldeten persönlichen Verhinderung vor. Bei Arztterminen kommt es allerdings darauf an, ob der Termin tatsächlich während der Arbeitszeit erforderlich war bzw. sich nicht außerhalb der Arbeitszeit legen ließ.

Schau einmal ganz genau in den Wortlaut eurer Inklusionsvereinbarung. Wenn dort nicht nur allgemein „§ 616 BGB gilt“ steht, sondern beispielsweise ausdrücklich geregelt ist, dass bestimmte Arzt-/Facharzttermine als Arbeitszeit behandelt werden, ist eure Position deutlich konkreter.

Falls die Mitarbeiterin den Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit bekommen konnte, sollte das ebenfalls dokumentiert sein.
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