Wahl der GSBV in einer regionalen Struktur

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maroon_clam
Beiträge: 9
Registriert: Mittwoch 11. November 2020, 13:33

Wahl der GSBV in einer regionalen Struktur

Beitrag von maroon_clam »

Moin in die Runde,

ich benötige bitte euer Schwarm Wissen und Sachverstand.

Wir sind ein Unternehmen mit Konzernstruktur.
Auf Grund einer neu eingeführten Struktur (§3 BetrVG Regelung) für die BR-Wahl haben wir sinnvollerweise auch die SBV-Wahl vorgezogen und die Wahl der GSBV.
Es gibt 4 Regionen in dem o.g. §3 BetrVG Struktur-Tarifvertrag. Also wurde in jeder Region ein Betriebsrat gewählt und zum Glück waren in jeder Region ausreichend Wahlberechtigte damit auch je Region eine SBV gewählt werden konnte.
Die Wahl der GSBV erfolgte durch die 4 VP -> ich wurde als Kandidat für dafür vorgeschlagen (ich war die letzten 4 Jahre schon in Funktion der GSBV, aber unter anderen Rahmenbedingungen) und gewählt.
Soweit so gut, dazu habe ich mich belesen und an der Wahlordnung gehalten. Jetzt kam die Frage auf wie sich die GSBV nach außen darstellt und wie sie organisiert ist? Besteht sie nun aus 5 Personen und ich bin der Sprecher? Natürlich gibt es einen 1. und 2. Stellvertreter (aus den Reihen der VP).
Im Konzern gibt es einen Flyer einer GSBV eines anderen Geschäftsbereiches: dort gibt es 7 VP (7 Regionen) die sich auf dem Flyer als GSBV des Geschäftsbereiches präsentieren.
Kann mir jemand bei diese nicht alltäglichen Konstellation helfen. Leider finde ich dazu auch kein Seminar.

VG Nordlicht
albarracin
Beiträge: 264
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Wahl der GSBV in einer regionalen Struktur

Beitrag von albarracin »

Hallo,

die Struktur unterscheidet sich nicht grundsätzlich von einer örtlichen SBV:

- Es gab 4 Wahlberechtigte ( 4 örtliche SBVen)
- Es wurde eine Vertrauensperson gewählt
- Es wurden 2 Stellvertretungen gewählt

Aufgaben, Rechte und Pflichten der GSBV finden sich in § 180 Abs. 6 und 7 SGB IX.

Gem. § 180 Abs. 8 SGB IX kannst Du ein Mal jährlich für die Wahlberechtigten eine Versammlung einberufen - um sie zB über betriebsübergreifende Projekte zu informieren und Erfahrungsaustausch zu betreiben.
&tschüß
Wolfgang
jada.wasi
Beiträge: 608
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Wahl der GSBV in einer regionalen Struktur

Beitrag von jada.wasi »

maroon_clam hat geschrieben: Donnerstag 10. September 2026, 11:07 Jetzt kam die Frage auf, wie sich die GSBV nach außen darstellt und wie sie organisiert ist? Besteht sie nun aus 5 Personen und ich bin der Sprecher?
Gesetzliche Grundvoraussetzung für Wahl der GSBV ist,.dass ein GBR existiert (§ 180 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Die.GSBV besteht hier nicht aus 5 Personen, wie schon geschrieben: Bei GSBV gibt‘s auch keinen „Sprecher“ – zumal grunds Ein-Personen-Vertretung und gerade kein „Kollegialorgan“. Die GSBV hat Teilnahmerecht an allen Sitzungen des GBR und seiner Ausschüsse.

Sie besteht vielmehr aus der Gesamt-VP sowie den zwei gewählten Stellvertretern – als Verhinderungsvertretung. (Prof. Düwell, Wahlhandbuch 2026, Kapitel 17 Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung). Gruß Jada Wasi
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