Der hiesige Gerichtsbezirk (1 x LAG + zahlreiche Arbeitsgerichte) möchte dem Programm
"Vereinbarkeit Beruf und Pflege Landesprogramm NRW) "beitreten".
Hier stellt sich jetzt die Frage, ob auch die SBV förmlich zu beteiligen ist.
"Betroffen" sind sowohl schwerbehinderte/gleichgestellte Kollegen und Kolleginnen
und auch "sonstige" Kollegen und Kolleginnen.
Für den Personalrat gilt das LPVG NRW.
Wäre super, wenn es auch entsprechende "Fundstellen" geben könnte.
Vielen Dank.
Beteiligung der SBV - Gesundheitsschutz
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- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Beteiligung der SBV - Gesundheitsschutz
Hallo,
ich sehe hier beim besten Willen keine besondere "Berührung" der Interessen schwerbehinderter Beschäftigter iSd § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Das ist ein Förderprogramm für alle Beschäftigten eines Betriebes/einer Dienststelle.
ich sehe hier beim besten Willen keine besondere "Berührung" der Interessen schwerbehinderter Beschäftigter iSd § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Das ist ein Förderprogramm für alle Beschäftigten eines Betriebes/einer Dienststelle.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Beteiligung der SBV? Pflege und Arbeit
Die SBV ist zuständig für die beschäftigten sbM in Betrieben, Behörden sowie Gerichten, nicht aber für Förderprogramme für die Pflege bzw. Betreuung „pflegebedürftiger“ sbM durch Beschäftigte. Dies gehört nicht zu ihrem Aufgabenspektrum, wie schon geschrieben. Gruß Jada Wasi
Re: Beteiligung der SBV - Gesundheitsschutz
Herzlichen Dank für die Antworten, dann werde ich insofern - sprichwörtlich - die weiße Fahne hissen 
