Vertretung der VP - Vollzeitkraft/Teilzeitkraft

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Barbara_SBV
Beiträge: 8
Registriert: Freitag 6. Juni 2025, 06:48

Vertretung der VP - Vollzeitkraft/Teilzeitkraft

Beitrag von Barbara_SBV »

Liebes Forum,
da ich im Netz nicht fündig werde, bemühe ich mich um euer Schwarmwissen.

Situation: die 1. VP (öffentlicher Dienst) ist eine Vollzeitkraft (Abteilungs-/Fachbereichsleiter). Im regulären Job wird diese VP durch eine Teilzeitkraft vertreten. Diese ist Montags und Freitags nicht im Dienst, Di.-Do. nur bis 14 Uhr.
Der Vorgesetzte hat nun im Rahmen des Direktionsrechts angewiesen, dass die VP zwingend an den Tagen im Dienst sein soll, an denen die Vertretung abwesend ist.
Die VP hat eine 50% Freistellung im Rahmen der Tätigkeit als GSBV & SBV, ist faktisch aber zu 100% da aufgrund der fehlenden Vollzeitvertretung.

Nun stellt sich mir die Frage ob es rechtens ist, dass eine Vollzeitkraft sich mit einer Teilzeitkraft abstimmen muss.
Mir erscheint es, als wäre das zu beachtende "billige Ermessen" nicht beachtet worden, da man auf diese Art der VP (selber GDB 50) Freizeitausgleich verwehrt, was anderen Tarifbeschäftigten zusteht.
Müsste der AG nicht dafür sorgen, dass für eine Vollzeitstelle auch eine Vollzeitvertretung da ist?

Vielleicht könnt ihr mich da etwas schlauer machen :)

Lieben Dank im Voraus
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