Hallo zusammen,
eine kurze Rückfrage um sicher zu gehen:
Eine MA ist bei uns per Minijob beschäftigt mit zwei Diensten/Monat. Sie ist seit vier Monaten au und möchte nun stufenweise wieder einsteigen. Sie erhält aber kein Krankengeld, da sie parallel studiert und Bafög erhält.
Dann ist keine stufenweise Wiedereingliederung möglich, oder?! Alternativ würde ich mit ihr einen sanften Einstieg per Rest-Überstunden etc. besprechen.
Einen schönen Wochenstart und viele Grüße
stufenweise Wiedereingliederung im Minijob?
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
Re: stufenweise Wiedereingliederung im Minijob?
Hallo,
die stW ist zwar grds. auch im Minijob möglich, in diesem Fall ist aber unbedingt eine Beratung bei der Krankenkasse angezeigt. Dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht macht es hier sehr schwierig.
Unabhängig von der stW im eigentlichen Sinn sind hier wohl Alternativen wie die vorgeschlagene unbedingt sinnvoll und zu prüfen, Stichwort BEM. Denn das gilt auch für Minijobber.
die stW ist zwar grds. auch im Minijob möglich, in diesem Fall ist aber unbedingt eine Beratung bei der Krankenkasse angezeigt. Dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht macht es hier sehr schwierig.
Unabhängig von der stW im eigentlichen Sinn sind hier wohl Alternativen wie die vorgeschlagene unbedingt sinnvoll und zu prüfen, Stichwort BEM. Denn das gilt auch für Minijobber.
Re: stufenweise Wiedereingliederung im Minijob?
Vielleicht wäre es in diesem Fall sinnvoll, eine kurzfristige, interne Vereinbarung zu treffen – zum Beispiel für einen Zeitraum von ein bis zwei Monaten –, in der eine schrittweise Steigerung der Arbeitszeit bzw. der Einsätze vorgesehen ist.
So könnte man die formelle stufenweise Wiedereingliederung zwar umgehen, würde jedoch dennoch das Ziel einer behutsamen Rückkehr an den Arbeitsplatz erreichen. Vorausgesetzt natürlich, die betroffene Mitarbeiterin ist arbeitsfähig im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX. Eine solche Lösung könnte insbesondere dann hilfreich sein, wenn aufgrund fehlenden Anspruchs auf Krankengeld eine reguläre stW nicht durchführbar ist.
Wichtig wäre dabei, alles gut zu dokumentieren und im engen Austausch mit der Mitarbeiterin zu bleiben – idealerweise unter Einbindung der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des BEM-Teams, falls vorhanden.
So könnte man die formelle stufenweise Wiedereingliederung zwar umgehen, würde jedoch dennoch das Ziel einer behutsamen Rückkehr an den Arbeitsplatz erreichen. Vorausgesetzt natürlich, die betroffene Mitarbeiterin ist arbeitsfähig im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX. Eine solche Lösung könnte insbesondere dann hilfreich sein, wenn aufgrund fehlenden Anspruchs auf Krankengeld eine reguläre stW nicht durchführbar ist.
Wichtig wäre dabei, alles gut zu dokumentieren und im engen Austausch mit der Mitarbeiterin zu bleiben – idealerweise unter Einbindung der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des BEM-Teams, falls vorhanden.