ich habe Fragen zum Datenschutz im BEM. Ich arbeite im Bereich BEM Fallmanagement und betreue die BEM Verfahren bei uns.
Es geht darum, dass bei uns regelmäßig die Personalabteilung nachfragt, ob ein BEM eingeleitet wurde und welcher Status das BEM hat (bspw. in Bearbeitung, Abgeschlossen, das keine Rückmeldung erfolgte, oder das das Verfahren ausgesetzt wurde etc.). Diese Daten dürfen meiner Einschätzung nach auch ohne datenschutzrechtliche bedenken weitegegeben werden. Wie haben bei uns keine Betriebsvereinbarung zum BEM.
Nun möchte die Personalabteilung weiterführende Info zu den Inhalten des BEM Verfahrens. Die Personalabteilung möchte wissen, ob und welche Maßnahmen im Rahmen des BEM durchgeführt werden bzw. wurden, um ggf. eine disziplinarische Maßnahme gegen den BEM berechtigten einzuleiten.
Meine Fragen sind nun:
1. Welche Informationen darf ich ohne Einwilligung der Person an die Personalabteilung weitergeben?
2. Wie sollte die Weitergabe der Informationen im BEM idealerweise geregelt werden, so dass das für alle beteiligten transparent ist?
3. Existieren Vorlagen bzw. Datenschutzkonzepte für ein gesetzteskonformes Vorgehen?
4. Welche Gesetzte sind für eine Argumentation ggü. der Personalabteilung hilfreich?
Wenn ihr weitere Infos benötigt, schreibt mich bitte an

Vielen Dank für eure Unterstützung!
Liebe Grüße,
Daniel