Hallo,
darf im öffentlichen Dienst die neu gewählte, freigestellte, Vertrauensperson seine freigestelle Stellvertretung aus dem Pool der gewählten Stellvertreter frei wählen? Oder ist zwingend immer die mit den meisten Stimmen gewählte Person die freigestellte Stellvertretung?
Danke für die Antworten
Freigestellte Stellvertretung
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gray_coyote
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albarracin
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Re: Freigestellte Stellvertretung
Hallo,
bei der Heranziehung von Stellvertretungen zu Aufgaben , die dann ggfs. ebenfalls in eine Vollfreistellung münden kann, ist zwingend die aus der Wahl resultierende Reihenfolge der Stellvertreter+innen zu beachten. Da ist der Wortlaut von § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX eindeutig:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __178.html
bei der Heranziehung von Stellvertretungen zu Aufgaben , die dann ggfs. ebenfalls in eine Vollfreistellung münden kann, ist zwingend die aus der Wahl resultierende Reihenfolge der Stellvertreter+innen zu beachten. Da ist der Wortlaut von § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX eindeutig:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __178.html
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang