Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage zur Wahlberechtigung.
Wir haben bei uns am 10.November die SBV-Wahl, wenn nun im Oktober der Schwerbehindertenausweis abläuft, greift hier auch der §199 des SGB9 und es besteht eine 3 monatige Nachwirkung oder ist dann keine Wahlberechtigung mehr vorhanden?
Wahlberechtigung
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annette.rosenberg
- Beiträge: 192
- Registriert: Montag 6. Februar 2012, 14:36
Wahlberechtigung
Solange hier kein neuer Bescheid erlassen wurde, läuft die Schwerbehinderung weiter bis auf Weiteres laut § 199 SGB IX. Mehr dazu speziell im Zusammenhang mit Wahlen gibts in der Volltextsuche des BIH-Wahlforums. Demnach SBV-Wahlrecht im November 2026.
Viele Grüße
Annette
Viele Grüße
Annette