Hallo an allle,
ich hab auch mal ne Frage an alle. Es gibt einen Paragraphen ``das der SBV verpflichtete ist präventiv zu wirken das gesunde Mitarbeiter durch ihre Tätigkeit auf Arbeit nicht in den Status der Behinderung rutschen`` ist jetzt mal so grob ausgedrückt. Es war nicht SGB 9, ich hatte diesen mal aber Leiter vergessen ab zu speichern.
Wenn jemand einen Plan hat wäre gut für die Hilfe, würde einiges einfacher machen.
Schon mal recht vielen Dank
Rechte und Paragraphen SBV
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albarracin
- Beiträge: 249
- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Rechte und Paragraphen SBV
Hallo,
eine derartige gesetzliche Verpflichtung für die SBV gibt es nicht !
Die Zuständigkeit der SBV ist ausschließlich im SGB IX geregelt.
eine derartige gesetzliche Verpflichtung für die SBV gibt es nicht !
Die Zuständigkeit der SBV ist ausschließlich im SGB IX geregelt.
Zuletzt geändert von albarracin am Mittwoch 15. Juli 2026, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Rechte und Paragraphen SBV
Hallo zusammen,
war häufiger Thema auch in BIH-Foren:
Eine solche gesetzliche Norm für die SBV gibt es nicht, wie schon geschrieben. Das Gegenteil wird zwar teils seit einiger Zeit immer wieder irreführend bzw. pauschal behauptet im Internet und in SBV-Foren ohne nähere Begründung, ist aber offenbar frei erfunden mangels Rechtsgrundlage. Denn die Schwerbehindertenvertretung vertritt (wie ja schon diese Amtsbezeichnung sagt) Interessen Schwerbehinderter, ist also keine Behindertenvertretung. Vergl. zur gegenteiligen Einzelmeinung z.B. von Verdi u.a. exemplarisch folgende kritischen Beiträge aus Vorjahren und grundlegend BAG, 22.01.2020 – 7 ABR 18/18. Soweit teils behauptet wird in Webseiten, Visitenkarten und Signaturen, dass eine SBV Interessenvertretung „behinderter“ Menschen und solcher, welche „von Behinderung bedroht“ sei – so ist das viel zu pauschal, unpräzise bzw. Fake. Gruß Jada Wasi
• BIH-Forum, 16.07.2024
• BIH-Forum, 20.10.2025
• BIH-Forum, 04.11.2025
war häufiger Thema auch in BIH-Foren:
Eine solche gesetzliche Norm für die SBV gibt es nicht, wie schon geschrieben. Das Gegenteil wird zwar teils seit einiger Zeit immer wieder irreführend bzw. pauschal behauptet im Internet und in SBV-Foren ohne nähere Begründung, ist aber offenbar frei erfunden mangels Rechtsgrundlage. Denn die Schwerbehindertenvertretung vertritt (wie ja schon diese Amtsbezeichnung sagt) Interessen Schwerbehinderter, ist also keine Behindertenvertretung. Vergl. zur gegenteiligen Einzelmeinung z.B. von Verdi u.a. exemplarisch folgende kritischen Beiträge aus Vorjahren und grundlegend BAG, 22.01.2020 – 7 ABR 18/18. Soweit teils behauptet wird in Webseiten, Visitenkarten und Signaturen, dass eine SBV Interessenvertretung „behinderter“ Menschen und solcher, welche „von Behinderung bedroht“ sei – so ist das viel zu pauschal, unpräzise bzw. Fake. Gruß Jada Wasi
• BIH-Forum, 16.07.2024
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albarracin
- Beiträge: 249
- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Rechte und Paragraphen SBV
Hallo,
auch Ver.di vertritt diese Position nicht mehr:
https://www.verdi.de/arbeit-recht/mitbe ... en-und-amt
auch Ver.di vertritt diese Position nicht mehr:
https://www.verdi.de/arbeit-recht/mitbe ... en-und-amt
&tschüß
Wolfgang
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