Wann darf ein gekündigter Beschäftgiter (noch) wählen?

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maroon_ape
Beiträge: 5
Registriert: Mittwoch 3. Juni 2026, 14:53

Wann darf ein gekündigter Beschäftgiter (noch) wählen?

Beitrag von maroon_ape »

Aufgrund einer Nachwahl muss ich im folgenden Fall entscheiden, ob die Wählerstimme zu zählen ist. Der Beschäftigte mit Schwerbehinderung im öffentlichen Dienst wurde fristgerecht zum 30.06. während der Probezeit gekündigt. Die Wahlversammlung im einfachen Wahlverfahren findet mittels Video- und Telefonkonferenz am 23.06. statt, und die anschließende Frist für die Briefwahl endet am 08.07.2026.
Die öffentliche Stimmenauszählung findet am 09.07.2026 statt.
Ich bin mir unsicher, ob die Person wählen darf bzw. ob die Stimme bei der Auszählung am 09.07.2026 gültig ist.
Meggie
Beiträge: 19
Registriert: Samstag 5. Oktober 2024, 18:38

Re: Wann darf ein gekündigter Beschäftgiter (noch) wählen?

Beitrag von Meggie »

Guten Abend maroon_ape,
maroon_ape hat geschrieben: Mittwoch 17. Juni 2026, 17:26 Der Beschäftigte mit Schwerbehinderung wurde fristgerecht zum 30.06.2026 während der Probezeit gekündigt. Die Wahlversammlung findet mittels Video- und Telefonkonferenz am 23.06.2026 statt, und die anschließende Frist für die Briefwahl endet am 08.07.2026.
Nach meiner Einschätzung hat dieser schwerbehinderte Mensch (sbM) bei dieser Wahl kein aktives Wahlrecht mehr und ist somit nicht (mehr) wahlberechtigt. Maßgeblich ist, dass er zum Zeitpunkt des Abgabeschlusses, also dem Ende der Stimmabgabe (Stichtag = 8. Juli 2026), hier nicht mehr beschäftigt ist. Daraus würde ich auch folgern, dass er an der Video- und Telefonkonferenz am 23.06.2026 nicht teilnehmen dürfte.
Hinsichtlich der möglichen Rechtsfrage einer sogenannten Prozessbeschäftigung verweise ich auf den BAG-Beschluss vom 10.11.2004 (7 ABR 12/04) sinngemäß.

Gibt es zu dieser Auslegung im Forum möglicherweise andere Auffassungen oder ergänzende Hinweise?

Viele Grüße
Meggie
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