Liebe Forenmitglieder,
die gesetzliche Reichweite des Freistellungsanspruchs von Gesamtvertrauenspersonen gemäß § 180 SGB IX ist in der Praxis teilweise umstritten. Die jüngsten Entscheidungen aus Berlin liefern hierzu eine überzeugende Klarstellung.
ArbG Berlin, 02.07.2025 - 18 BV 1698/25, nachfolgend
LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2026 - 5 TaBV 1288/25.
Viele Grüße
Meggie