SBV-Wahl in WfbM

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TinaHermy
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Registriert: Montag 23. Februar 2026, 11:41

SBV-Wahl in WfbM

Beitrag von TinaHermy »

Guten Tag!
Wie ist das korrekte Vorgehen in einer WfbM? Werkstatt-Beschäftigte mit GdB dürfen wählen, aber nicht gewählt werden? Und haben sie damit hinterher auch die gleichen Beratungs- und Unterstützungsrechte seitens der gewählten SBV?
Ich freue mich über Rückmeldungen.
jada.wasi
Beiträge: 551
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

SBV-Wahl in WfbM

Beitrag von jada.wasi »

TinaHermy hat geschrieben: Montag 23. Februar 2026, 12:18 Wie ist das korrekte Vorgehen in einer WfbM?
Dazu Kurzinfos mit FAQ der BIH zu Wahlen der SBV in WfbM und bspw in der neuen BIH-Wahlbroschüre 2026 sowie unter der zentralen Kurzadresse: bih.de/sbv-wahl Bewährte amtliche InA-Schulungsvideos gibt’s hier.

TinaHermy hat geschrieben: Montag 23. Februar 2026, 12:18 Werkstatt-Beschäftigte mit GdB dürfen wählen, aber nicht gewählt werden?
Das ist so nicht ganz richtig: Aktives Wahlrecht, also das Recht, eine SBV zu wählen, besteht nämlich nur, soweit Schwerbehinderung (also mit GdB 50 oder höher), oder sofern Gleichstellung. Dazu Kurzvideo.

TinaHermy hat geschrieben: Montag 23. Februar 2026, 12:18 Und haben sie damit hinterher auch die gleichen Beratungs- und Unterstützungsrechte seitens der gewählten SBV?
Diese Rechte bestehen schon jetzt, sofern dort bereits gewählte SBV existieren sollte – gemäß § 178 SGB IX. Vergleiche aber hier, soweit es sich z. B. um WfbM der Diakonie handeln sollte. Gruß Jada Wasi
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