Guten Tag!
Wie ist das korrekte Vorgehen in einer WfbM? Werkstatt-Beschäftigte mit GdB dürfen wählen, aber nicht gewählt werden? Und haben sie damit hinterher auch die gleichen Beratungs- und Unterstützungsrechte seitens der gewählten SBV?
Ich freue mich über Rückmeldungen.
SBV-Wahl in WfbM
SBV-Wahl in WfbM
Dazu Kurzinfos mit FAQ der BIH zu Wahlen der SBV in WfbM und bspw in der neuen BIH-Wahlbroschüre 2026 sowie unter der zentralen Kurzadresse: bih.de/sbv-wahl Bewährte amtliche InA-Schulungsvideos gibt’s hier.
Das ist so nicht ganz richtig: Aktives Wahlrecht, also das Recht, eine SBV zu wählen, besteht nämlich nur, soweit Schwerbehinderung (also mit GdB 50 oder höher), oder sofern Gleichstellung. Dazu Kurzvideo.
Diese Rechte bestehen schon jetzt, sofern dort bereits gewählte SBV existieren sollte – gemäß § 178 SGB IX. Vergleiche aber hier, soweit es sich z. B. um WfbM der Diakonie handeln sollte. Gruß Jada Wasi