BEM-Einladung mit offenem Termin zulässig? Sept/Okt statt konkret

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inklusion2018
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Registriert: Donnerstag 7. Juni 2018, 08:50

BEM-Einladung mit offenem Termin zulässig? Sept/Okt statt konkret

Beitrag von inklusion2018 »

Hallo im Forum,

ich bin BEM-Beauftragte. Bei uns im Caritasverband laden wir Mitarbeitende nicht über die Personalabteilung oder die BEM-Beauftragte ein.
Wir vereinbaren zusammen mit der Vorgesetzten einen Termin und die Vorgesetzte schreibt an und setzt die BEM-Beauftragte als Mediatorin ein.

In letzter Zeit laden wir nicht zu einem konkreten Termin, z.B. zum Freitag, 5. September um 10 Uhr ein. Dann bekommen wir oft Absagen, weil der Termin nicht passt.
Wir laden jetzt ein zu einem Zeitraum z.B. BEM-Gespräch Mitte September / Mitte Oktober.
So erhalten wir eine Zustimmung zum BEM-Gespräch. Danach vereinbaren wir den Termin, der mit allen abgestimmt wird.

Frage:
Ist diese BEM-Einladung rechtens? (offener Termin-Zeitraum statt konkreter Termin)

Auf dem Antwortbogen bestehen diese Ankreuz-Optionen für die BEM-berechtigte Person:
1) ich bin mit dem BEM-Gespräch einverstanden
1) a) ich kann den Termin nicht einhalten und schlage Termin XY vor
1) b) ich nehme die Mitarbeitervertretung / Schwerbehindertenvertretung mit und setze mich damit in Verbindung
2) ich bin mit dem BEM-Gespräch NICHT einverstanden (ohne Angabe von Gründen)

Viele Dank für Eure Einschätzung. Wir wollen das BEM rechtskonform organisieren.
Die zeitliche Festlegung erschwert es nach meiner Erfahrung, dass die eingeladene Person zustimmt.

Viele Grüße von Monika
alias Inklusion 2018
jada.wasi
Beiträge: 566
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

BEM-Einladung mit offenem Termin zulässig? Sept/Okt statt konkret

Beitrag von jada.wasi »

inklusion2018 hat geschrieben: Montag 25. August 2025, 09:58 Ist diese BEM-Einladung rechtens? (offener Termin-Zeitraum statt konkreter Termin)
Hallo Monika,

recht interessante Frage. Ich sehe keine Gründe gegen eine_solche Sondierung, zumal offenbar praxisbewährt. Dieses wird auch so von Integrationsämtern empfohlen. Allerdings fehlen folgende drei Optionen - worauf nach staatlicher Rechtsprechung jedoch (unmissverständlich) auf_folgende BEM-Rechte hingewiesen werden muss:

• BEM mit/ohne Teilnahme der MAV
Person des Vertrauens eigener Wahl
• BEM mit/ohne Teilnahme der SBV (bei sbM*)

*) Falsch also z. B. nachfolgende teils in BIH-Literatur zu findende apodiktische Behauptung, da zu weitgehend, da unvereinbar mit Rechtsprechung: „Bei schwerbehinderten Beschäftigten muss die SBV hinzugezogen werden.“

Was sagt die KI? Die betroffene Person hat die Wahl, ob die Interessenvertretung an dem Verfahren teilnimmt oder nicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die betroffene Person über ihr_Recht aufzuklären, ein BEM-Verfahren mit oder ohne Beteiligung der Interessenvertretung durchzuführen. Soweit sich diese betroffene Person gegen die Beteiligung einer Interessenvertretung entscheidet, hat der Arbeitgeber das BEM ohne diese durchzuführen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Interessenvertretung hat kein automatisches Recht auf Beteiligung am BEM. Die Entscheidung liegt bei der betroffenen Person. Aber: Suggestive Befragung, wie mehrfach in Foren moniert, ist unzulässige „Manipulation“, demnach selbstverständlich kein ordnungsgemäßes BEM-Angebot. Gruß Jada Wasi
inklusion2018
Beiträge: 33
Registriert: Donnerstag 7. Juni 2018, 08:50

Re: BEM-Einladung mit offenem Termin zulässig? Sept/Okt statt konkret

Beitrag von inklusion2018 »

Vielen Dank, Jada Wasi,

ich bin dankbar für die Einschätzung. Wir wollen rechtskräftig richtig zum BEM-Gespräch einladen. Das ist selbstverständlich.

Daher: auf dem Antwortbogen gibt es die Optionen als Ankreuzmöglichkeit, ob jemand die MAV oder die SBV mitnimmt (oder nicht - dann bleibt das Kästchen zum Ankreuzen leer).
Die Person des Vertrauens mitzunehmen ist immer eine Option. Das steht als Info konkret im BEM-Flyer vor dem BEM-Gespräch, und es kommt immer wieder vor, in 10% der Gespräche.
Ich gehe davon aus, dass wir Mitarbeitenden alle Optionen anbieten und dass wir das rechtlich richtig tun.
Wir haben eine Annahme-Quote beim BEM-Gespräch von 75%. Das spricht meines Erachtens dafür, dass Mitarbeitende das BEM als Chance betrachten und in 75% der Fälle positiv reagieren.

Herzlichen Gruß und Danke von
Monika
alias Inklusion 2018
Spoler
Beiträge: 45
Registriert: Montag 8. April 2019, 12:00

Re: BEM-Einladung mit offenem Termin zulässig? Sept/Okt statt konkret

Beitrag von Spoler »

Meiner Meinung nach sollte das "Kästchen" bei einer BEM-Einladung eines schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen
möglicherweise dahingehend abgeändert werden, dass sowohl die Teilnahme der MAV als auch der Vertrauensperson
der schwerbehinderten Menschen möglich ist oder auch nur MAV oder nur Vertrauensperson, also evtl. noch einige
"Kästchen" entwerfen :) + einfügen
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