Hallo,
wir sind ein Unternehmen der Privatwirtschaft.
Da ich im Forum keinen Beitrag dazu gefunden habe folgende Frage :
Wie ist die Situation wenn sich im vereinfachten Wahlverfahren niemand auf der Wahlversammlung/vorab als Bewerber für das Amt der Vertrauensperson/des Stellvertreters zur Kandidatur bereit erklärt ?
Vielen Dank
Vereinfachtes Wahlverfahren - keine Bewerber
Vereinfachtes Wahlverfahren - keine Bewerber
Kandidatensuche
NB: Sollte das doch noch klappen, dann könnte ggf eine KSBV gebildet werden, sobald ein KBR gebildet werden sollte (§ 22 Abs. 2 SchwbVWO), wie schon geschrieben 2023. Viel Erfolg! Jada Wasi
Kandidatenwerbung bzw. Kandidatengewinnung war schon des Öfteren Thema in BIH-Foren. Also gilt: Sollten sich nur Bewerber für Wahl der VP finden, wird nur eine VP gewählt. Sollte dafür aber niemand vorgeschlagen werden – könnte (derzeit) nicht gewählt werden – auch keine StV. Aber evtl. klappt’s im Vorfeld mit Matthäus, den Schmeixfliege 2019 auszugsweise zitierte… Wählbar ist z.B. auch ein Mitglied oder Ersatzmitglied des Betriebsrats.
NB: Sollte das doch noch klappen, dann könnte ggf eine KSBV gebildet werden, sobald ein KBR gebildet werden sollte (§ 22 Abs. 2 SchwbVWO), wie schon geschrieben 2023. Viel Erfolg! Jada Wasi
Re: Vereinfachtes Wahlverfahren - keine Bewerber
Danke für ihre Antwort.
Und den Hinweis auf einen Beitrag der von mir selbst stammt.
Und den Hinweis auf einen Beitrag der von mir selbst stammt.
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- Beiträge: 199
- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Vereinfachtes Wahlverfahren - keine Bewerber
Hallo,
bei der Kandidat*innensuche bitte beachten, daß diese Kandidat*innen selbst nicht schwerbehindert/gleichgestellt sein müssen.
Und wenn Du dann doch fündig wirst, dann kann die Wahl jederzeit wieder eingeleitet werden.
bei der Kandidat*innensuche bitte beachten, daß diese Kandidat*innen selbst nicht schwerbehindert/gleichgestellt sein müssen.
Und wenn Du dann doch fündig wirst, dann kann die Wahl jederzeit wieder eingeleitet werden.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang