Jahresversammlung für alle Beschäftigte mit Behinderung

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sbvler2020
Beiträge: 8
Registriert: Freitag 6. März 2020, 18:23

Jahresversammlung für alle Beschäftigte mit Behinderung

Beitrag von sbvler2020 »

Hallo,
in unserer neu abgeschlossenen Inklusionsvereinbarung konnten erfreulicherweise Regelungen für alle Beschäftigten mit Behinderung erreicht werden. Damit erlangt die Arbeit der SBV zukünftig auch für Beschäftigte mit GdB 20 bzw. mit GdB 30/40 ohne GL eine größere Bedeutung.

Nun wird in Kürze sicherlich die Frage kommen, ob die Beschäftigten mit GdB 20 bzw. mit GdB 30/40 ohne GL auch an der Jahresversammlung der SB/GL (§ 178 Abs. 6 SGB IX) teilnehmen dürfen.

Ich bin für das Teilen eurer Erfahrungen und weitere Hinweise dankbar!

Viele Grüße ans Forum ;-)
albarracin
Beiträge: 199
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Jahresversammlung für alle Beschäftigte mit Behinderung

Beitrag von albarracin »

Hallo,

an der SB-Versammlung gem. § 178 Abs. 6 SGB IX dürfen nur schwerbehinderte/gleichgestellte Beschäftigte teilnehmen. Eine pauschale Erweiterung des Kreises der Teilnahmeberechtigten ist grundsätzlich unzulässig.
&tschüß
Wolfgang
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