in unserer neu abgeschlossenen Inklusionsvereinbarung konnten erfreulicherweise Regelungen für alle Beschäftigten mit Behinderung erreicht werden. Damit erlangt die Arbeit der SBV zukünftig auch für Beschäftigte mit GdB 20 bzw. mit GdB 30/40 ohne GL eine größere Bedeutung.
Nun wird in Kürze sicherlich die Frage kommen, ob die Beschäftigten mit GdB 20 bzw. mit GdB 30/40 ohne GL auch an der Jahresversammlung der SB/GL (§ 178 Abs. 6 SGB IX) teilnehmen dürfen.
Ich bin für das Teilen eurer Erfahrungen und weitere Hinweise dankbar!
Viele Grüße ans Forum
