Hallo,
in unserem Betrieb soll es eine Nachwahl von SBV Stellvertretern geben, da es aktuell keinen mehr gibt.
Das Wahlausschreiben ist raus und nun geht es darum, Stützunterschriften zu sammeln.
Wir haben uns zu dritt zusammengetan und uns auf einem Wahlvorschlagsformular eingetragen um zusammen die Stützunterschriften zu sammeln und quasi als "Liste" anzutreten.
Ich kann leider nirgendwo Informationen darüber finden ob das so geht "als Liste" und wie das praktisch zu handhaben ist. Ich finde nur in Foren vereinzelt etwas dazu aber leider nichts konkretes, was meine Fragen beantwortet.
Ich meine verstanden zu haben, dass es bei der Stellvertreter Wahl geht, dass mehrere Bewerber in einem Wahlvorschlagsformular eingetragen werden. Es sollen 3 Stellvertreter gewählt werden und wir sind 3.
Nun habe ich die Frage, wenn wir als "Liste" zusammen die Stützunterschriften sammeln, wie werden wir dann auf dem Wahlzettel geführt? Und falls wir da als Liste drauf stehen, wie wird bestimmt, wer welche Funktion dann erfüllt? Müssen für jeden von uns dann eine Stimme abgegeben werden? Ich habe gelesen, dass es eine Personenwahl ist und derjenige mit den meisten Stimmen dann 1. Stellvertretung wird, der mit den zweitmeisten Stimmen 2. Stellvertretung usw. - bei Stimmengleichheit entscheidet das Los...
Bei uns ist es nun so, dass wir im Vorfeld besprochen haben, wer welche Funktion machen will, da es ja dabei auch um Ressourcen und ähnliches geht.
Wie kann so etwas praktisch gehen? Leider konnte mir der Wahlvorstand auch bisher noch nichts praktisches dazu sagen, er prüft noch ob mehrere Bewerber auf einem Wahlvorschlag möglich sind.
Kann jemand konkret helfen?
Vielen Dank
SBV Stellvertreter Nachwahl Kandidatenliste
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FAQ: Gibt es bei SBV-Wahl Vorschlaglisten?
Das steht nicht zur Disposition von Bewerbern: Das folgt auch aus BIH-Wahlformular „Zustimmungserklärung“ zur „stellvertretenden Vertrauensperson“ (Seite 122).black_galliform hat geschrieben: ↑Donnerstag 8. Mai 2025, 16:06 Bei uns ist es nun so, dass wir im Vorfeld besprochen haben, wer welche Funktion machen will … Wie kann so etwas praktisch gehen?
Dieses geht überhaupt nicht. Denn über die Reihenfolge der Stellvertreter entscheiden einzig die Wähler laut SchwbVWO. Auf dem Stimmzettel erfolgt – alphabetische – Reihung der Bewerber, da nicht Listenwahl, sondern reine Personenwahl gemäß § 9 Abs. 2 SchwbVWO. Zwar schreibt zuweilen die Arbeitsgerichtsbarkeit ziemlich gedankenlos von den SBV-Vorschlagslisten durch ihre „betriebsverfassungsrechtliche Brille“, das ist aber nur begrifflicher Unfug; vergleiche dazu bspw. dieses Lehrvideo auf YouTube zur FAQ: Gibt es bei SBV-Wahl Vorschlaglisten? Auch die Bekanntmachung der Bewerber erfolgt zwingend in „alphabetischer“ Reihung lt. § 8 SchwbVWO von Rechts wegen. Auch ist in beiden BIH-Mustern für „Bekanntmachung der Bewerbenden“ und für „Stimmzettel“ jeweils explizit erwähnt: („in alphabetischer Reihenfolge“) in der BIH-Wahlbroschüre, Seite 124 / 125, wobei auf dem Stimmzettel unten rechts auf § 9 Absatz 2 Satz 2 SchwbVWO als Rechtsgrundlage verwiesen wird. Jede andere Reihenfolge würde StV-Wahl also (generell) anfechtbar machen, da wesentlicher Wahlfehler. Da gilt insoweit prinzipiell nichts anderes als bei vereinfachter Nachwahl in Wahlversammlung laut § 21 SchwbVWO.
FAZIT: Die Wahl der SBV ist eine reine Personenwahl (Mehrheitswahl) und keine Listenwahl (Verhältniswahl). Daher auch keine Aufstellung von Vorschlagslisten wie grds._für PR-Wahlen nach § 19 Abs. 3 Satz 1 BPersVG sowie für BR-Wahlen gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Der_Begriff „Vorschlagsliste“ kommt in der SchwbVWO hingegen nirgends vor. Zwar gibts auch bei BR/PR-Wahl Personenwahl, aber nicht generell wie bei SBV-Wahlen, sondern nur ausnahmsweise und nur unter bestimmten „gesetzlichen“ Voraussetzungen. Gruß Jada Wasi
Mehrere Bewerber auf Wahlvorschlag zulässig?
Hier gibts nichts zu prüfen:black_galliform hat geschrieben: ↑Donnerstag 8. Mai 2025, 16:06 Der Wahlvorstand prüft noch, ob mehrere Bewerber auf Wahlvorschlag möglich sind.
Eine solche Prüfung durch den Wahlvorstand ist völlig überflüssig sowie natürlich komplett irrelevant - weil es darauf wahlrechtlich hier überhaupt nicht ankommt, da lediglich drei Bewerber auf diesem Wahlvorschlag, also „nicht mehr“ als von diesem Wahlvorstand beschlossen gemäß seinem Wahlausschreiben für StV-Nachwahl: Selbstverständlich ist das möglich, hier maximal drei auf einem Wahlvorschlagszettel. Und das ist auch bewährte bundesweite Praxis seit jeher sowie gemäß allgemeiner Ansicht. Es werden (lediglich) die im Wahlausschreiben angegebenen Stützunterschriften benötigt, auch wenn 3 Bewerber auf diesem Wahlvorschlag als StV angegeben, weil jeder wahlberechtigte sbM hier drei StV gleichzeitig vorschlagen kann mit seiner Stützunterschrift. Da reicht 1 Formular völlig aus, es werden nicht mehrere Formulare benötigt. Denn das wäre sinnbefreiter Formalismus.
Folgt ja auch aus BIH-Wahlvorschlagsformular, auf dem bekanntlich Platz für mehrere StV vorgesehen und den ausdrücklichen Hinweisen unter Nr. 2 dieses Formulars. Dieser Wahlvorstand muss den Sammelwahlvorschlag insoweit demnach zwingend akzeptieren und zulassen, jedenfalls sofern auch sonst alles passen sollte gemäß § 6 iVm § 17 SchwbVWO entsprechend. Zur Nachwahl vergleiche auch Prof. Dr. Kohte, Fachbeitrag B4-2017.BIH-Formular hat geschrieben:Achtung: Die Zahl der hier genannten Bewerber darf die Zahl der stellvertretenden Mitglieder laut Wahlausschreiben nicht übersteigen! [Nr. 2]
Zum Thema Zahl der Wahlvorschlagszettel und Zahl der Stützunterschriften vgl. bspw. sinngemäß diese teilweise kontroverse Diskussion 2014 und Diskussion 2018. Viel Erfolg! Jada Wasi