Kombination aus Video- und Präsenz Wahlversammlung

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Lyanna99
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 12. Juni 2024, 14:51

Kombination aus Video- und Präsenz Wahlversammlung

Beitrag von Lyanna99 »

Hallo, bei uns sollen nächsten Monat die Wahlen im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden da wir nu 13 Wahlberechtigte haben. Wir haben nun die Einladung zur Wahlversammlung verschickt und nun die Frage bekommen, ob auch eine Briefwahl möglich ist, da einzelne Wahlberechtigte an diesem Termin nicht können. Das vereinfachte verfahren sieht ja leider aber keine Briefwahl vor, außer es wird die Wahlversammlung online durchgeführt. Jedoch befürchten wir, dass nicht alle Wahlberechtigte sich mit Technik auskennen und daher Online nicht an der Versammlung teilnehmen würden. Ist es daher möglich Hybrid sowohl Präsens als auch gleichzeitig online die Versammlung stattfinden zu lassen? So dass es dann die Möglichkeit für die Briefwahl gibt, für diejenigen, die am Wahltag verhindert sind?. Die Teilnehmer an der Präsensveranstaltung könnten dann theoretisch die Briefwahlunterlagen vor Ort ausfüllen und ein werfen, oder mitnehmen und bis zur Abgabe Frist noch nachreichen.
Oder ist dies rechtlich nicht erlaubt und wer am Wahltag nicht an der Versammlung teilnehmen kann hat Pech gehabt, egal ob Krank, Urlaub oder sonst was?
Heidi Stuffer
Beiträge: 144
Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26

Re: Kombination aus Video- und Präsenz Wahlversammlung?

Beitrag von Heidi Stuffer »

Hallo Lyanna,

Hybrid-Kombination ist lt. Fachschrifttum ausgeschlossen. Infos zu solchen Mischformen siehe Volltextsuche: hybrid

Hinweis: Vereinfachtes Wahlverfahren jedoch nur zulässig, wenn auch räumliche Nähe aller Betriebsstätten.

Hier noch 2 Einladungsschreiben für vereinfachte Wahl per BIH-Formular: Präsenz oder Digital.

Beste Grüße
Heidi Stuffer
Lyanna99
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 12. Juni 2024, 14:51

Re: Kombination aus Video- und Präsenz Wahlversammlung

Beitrag von Lyanna99 »

Hallo Heidi,
alle unsere Einsatzstellen sind innerhalb einer Stadt und dadurch ist die Räumliche nähe gegeben.

Die Personen, die an der Wahl also nicht in Präsenz teilnehmen Können wegen Terminen Urlaub oder sonstiges, haben also echt Pech gehabt?
Da eben nicht alle sich mit Technik auskennen, kommt nun Mal auch keine reine Online Veranstaltung in Frage.

Viele Grüße
annette.rosenberg
Beiträge: 159
Registriert: Montag 6. Februar 2012, 14:36

Wahlversammlung in Präsenz

Beitrag von annette.rosenberg »

Lyanna99 hat geschrieben: Donnerstag 13. Juni 2024, 09:01 Die Personen, die an der Wahl also nicht in Präsenz teilnehmen können wegen Terminen, Urlaub oder sonstiges, haben also echt Pech gehabt?
Richtig, die können nicht wählen. Aber sie könnten sich natürlich vorschlagen und wählen lassen, soweit sie ihr konkretes Interesse zuvor bekundet haben an eines der beiden Ämter und wählbar sind lt. § 177 Abs. 3 SGB IX. Siehe dazu schon Diskussion 2014.

Anders als z. B bei BR-Wahlversammlung in Präsenz mit Wahlvorstand gibts bei SBV-Wahlversammlung in Präsenz mit Wahlleitung keine Briefwahl laut derzeitiger Rechtslage Siehe dazu bspw. Diskussion 2014.

Viele Grüße
Annette
Lyanna99
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 12. Juni 2024, 14:51

Re: Kombination aus Video- und Präsenz Wahlversammlung

Beitrag von Lyanna99 »

Vielen Dank Annette für die Rückmeldung.

Das ist dann echt blöd und schlecht durchdacht bei der vereinfachten Wahl. Wir haben sehr wenig Wahlberechtigte und sind froh, wenn überhaupt jemand sich für die Wahlinteressiert. Und die, die Wählen wollen, können in Präsens nicht teilnehmen. :|
Anhand der Richtlinien, dürfen wir aber natürlich auch nicht die Förmliche Wahl machen, die bei uns mit Schichtdienst natürlich deutlich praktischer wäre.
Michael Karpf
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 1. November 2016, 18:50

Kombination Video und Telefon

Beitrag von Michael Karpf »

Lyanna99 hat geschrieben: Donnerstag 13. Juni 2024, 09:01 Da eben nicht alle sich mit Technik auskennen, kommt nun Mal auch keine reine Online Veranstaltung in Frage.
Es geht auch per Telefon. Mit Telefonieren sollte jede/r Wahlberechtigte vertraut sein. Genau so sieht das auch die BIH: „Sie können an der Wahlversammlung auch per Telefon (Festnetz oder mobil) teilnehmen ...“

Somit muß die Teilnahme nicht zwingend per Video erfolgen. Über die Teinahme-Option per Telefon kann jede/r Wahlberechtigte frei selbst entscheiden. Denn es heißt in § 20 Abs. 5 SchwbVWO nicht „Video- oder Telefonkonferenz“, wie leider missverständlich bzw. irreführend teils auch in diesem Wahlforum gepostet worden ist, sondern vielmehr „Video- und Telefonkonferenz“.

Viele Grüße
Dr. Michael Karpf
Heidi Stuffer
Beiträge: 144
Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26

Kombination Video und Telefon

Beitrag von Heidi Stuffer »

Dr. Michael Karpf hat geschrieben: Sonntag 14. Dezember 2025, 23:36 Denn es heißt in § 20 Abs. 5 SchwbVWO nicht „Video- oder Telefonkonferenz“, wie irreführend teils auch in diesem Wahlforum gepostet, sondern „Video- und Telefonkonferenz“.
So ist es! Auch in diesen vorläufigen FAQ der BIH wird bedauerlicherweise teils vom § 20 Abs. 5 SchwbVWO abweichender und demnach falscher Begriff verwendet (Seite 2 und Seite 8) an der SBV-Wahlordnung vorbei.
Richtig ist: „Video- und Telefonkonferenz“.

Beste Grüße
Heidi Stuffer
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