ist es zulässig, dass der Betriebsarzt den Stufenplan für die stufenweisen Wiedereingliederung ohne Rücksprache mit dem Ersteller - behandelnder Arzt/Ärztin - Rücksprache zu halten, anpasst? In diesem Fall wurde der Stufenplan verkürzt.
Der Beschäftigte sollte nach langer schwerer Krankheit i.R.d. stufenweisen Wiedereingliederung zurück auf seine alte Arbeitsstelle.
Die Wiedereingliederung sollte langsam und behutsam erfolgen, da er noch nicht beschwerdefrei ist. Die Wiedereingliederung wurde auch bereits im BEM mit der Führungskraft besprochen und wird von dieser mit befürwortet.
Ich freue mich über Rückmeldungen
