
Aufbau und Struktur
Aufgabenbereich und Tätigkeitsfeld der sozialen Entschädigung
Aufgabenbereich und Tätigkeitsfeld der sozialen Entschädigung
Die Organisation der Sozialen Entschädigung
Die Versorgungsverwaltung und die Hauptfürsorgestelle sind für die Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für individuelle Leistungen an die Menschen zuständig, die einen Gesundheitsschaden aufgrund eines Ereignisses haben, für den der Staat die Verantwortung übernimmt (zum Beispiel Opfer von Gewalttaten, Kriegsopfer, Impfgeschädigte sowie deren Hinterbliebene). Die Hauptfürsorgestelle ist zugleich auch Rehabilitationsträger im Sinne von § 6 SGB IX.
Die Struktur der Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen in den Bundesländern ist nicht einheitlich geregelt. In einigen Ländern sind sie bei den Kommunen (Kreis- oder Stadtverwaltung) oder den örtlichen Fachstellen für behinderte Menschen angesiedelt. In anderen Ländern sind sie staatlich organisiert und die Aufgaben sind angesiedelt im jeweiligen Sozialministerium, in nachgeordneten Landesämtern oder bei Regierungspräsidien.
Leistungen der Sozialen Entschädigung
Die Leistungen der Sozialen Entschädigung richten sich nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz), das in den 1950iger Jahren für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurde. Den betroffenen Menschen sollte so eine angemessene (wirtschaftliche) Versorgung gesichert werden – teilweise unter Berücksichtigung ihres eigenen Einkommens und Vermögens.
Als Grundgesetz der Versorgung gilt das Bundesversorgungsgesetz seit Jahrzehnten aber auch für weitere Personengruppen, die auf der Grundlage von anderen Gesetzen Ansprüche gegenüber dem Staat geltend machen können.
Das Bundesversorgungsgesetz enthält den vollständigen Katalog aller Sozialleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht. Damit werden in diesem Rechtsgebiet alle Anspruchsberechtigten gleichbehandelt, unabhängig davon, ob es sich um eine Schädigung aus dem Zweiten Weltkrieg, durch eine Gewalttat oder durch einen sonstigen geschützten Tatbestand handelt. Die zuständigen Stellen für die Soziale Entschädigung sind die Versorgungsverwaltung, die Hauptfürsorgestellen und die Bundeswehrverwaltung als Hauptfürsorgestelle der Soldatinnen und Soldaten.