Grad der Schädigungsfolgen
Feststellungsverfahren zur Schwere der Schädigungsfolgen
Beim Grad der Schädigung (GdS) wird eine Behinderung mittels eines Feststellungsverfahren bestimmt. Die GdS wird nach den gleichen Grundsätzen wie der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Beide Begriffe unterscheiden sich aber dadurch, dass sich der GdS nur auf die Schädigungsfolgen, also kausal verursachte Behinderungen, und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache bezieht. Der GdS wird in Zehnerschritten zwischen 30 und 100 gemessen. Ab einem GdS von 50 wird von schwerbeschädigten Menschen gesprochen.
Aus dem GdB und aus dem GdS ist nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen. GdB und GdS sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss.