Weitere spezielle Zulagen

Finanzielle Unterstützung in Sonderfällen

 

Die Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeiter der Versorgungs­verwaltungen beraten im Einzel­fall zu weiteren speziellen Zu­lagen. Es gibt beispiels­weise eine Führ­zulage für Erblindete oder eine Pauschale für den vermehrten Kleidungs­verschleiß von Prothesen­trägern.

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Heil- und Kranken­behandlung

Betroffene Personen und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine Heil- und Kranken­behandlung anerkannter Schädigungs­folgen.