Pauschale Pflege­zulage

Finanzielle Unterstützung für Pflege­aufwendungen

 

Betroffene Personen erhalten für den Zeit­raum, in dem sie aufgrund ihrer Schädigung hilfe­bedürftig sind, eine Pflege­zulage. Die Zulage ist in sechs Stufen unterteilt und richtet sich nach dem notwendigen Hilfe­bedarf. Mit der Pflege­zulage werden zudem die Pflege­aufwendungen pauschal abgegolten. Über­steigen die Kosten für fremde Hilfe, beispiels­weise durch eine angestellte Pflege­kraft, einen Pflege­dienst oder eine Kurz­zeit­pflege, die pauschale Pflege­zulage, so kann diese zur Deckung der anfallenden Mehr­kosten erhöht werden.

 

Pflege­leistungen anrechnen

Die genannten Pflege­leistungen sind vor­rangig gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung. Diese muss die hier aufgeführten Leistungen demnach anrechnen, wobei eventuelle Differenz­beträge ausgezahlt werden.

 

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