Pauschale Pflegezulage
Finanzielle Unterstützung für Pflegeaufwendungen
Betroffene Personen erhalten für den Zeitraum, in dem sie aufgrund ihrer Schädigung hilfebedürftig sind, eine Pflegezulage. Die Zulage ist in sechs Stufen unterteilt und richtet sich nach dem notwendigen Hilfebedarf. Mit der Pflegezulage werden zudem die Pflegeaufwendungen pauschal abgegolten. Übersteigen die Kosten für fremde Hilfe, beispielsweise durch eine angestellte Pflegekraft, einen Pflegedienst oder eine Kurzzeitpflege, die pauschale Pflegezulage, so kann diese zur Deckung der anfallenden Mehrkosten erhöht werden.
Pflegeleistungen anrechnen
Die genannten Pflegeleistungen sind vorrangig gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese muss die hier aufgeführten Leistungen demnach anrechnen, wobei eventuelle Differenzbeträge ausgezahlt werden.