Zuzahlung der Mehrkosten

Eigenanteil bei besonderen Behandlungen

 

Für Leistungen der Heil- und Kranken­behandlung müssen keine Zu­zahlungen geleistet werden. Wenn die Versorgung den kassen­üblichen Um­fang aber übersteigt, muss ein Eigen­anteil für die Mehr­kosten getragen werden. Das ist unter anderem bei Zahn­ersatz, Brillen, Hör­geräten, Arznei­mitteln und Hospiz­versorgung der Fall.

Weitere Themen

die Heil- und Kranken­behandlung umfasst

Krankenbehandlung bei Teilhabe am Arbeitsleben

Bestimmte Personen­gruppen können Kranken­behandlung in Anspruch nehmen, solange sie über die zuständige Versorgungs­verwaltung des jeweiligen Landes Leistung zur Teil­habe am Arbeits­leben erhalten.