Schadensersatz

Einmaliger Schadens­ersatz bei Beschädigung

 

Falls bei einer Gewalt­tat ein Hilfs­mittel, eine Brille, Kontakt­linsen oder ein Zahn­ersatz beschädigt worden sind, während diese am Körper getragen wurden, gewährt die zuständige Versorgungs­verwaltung des jeweiligen Landes einen einmaligen Schadens­ersatz.

Weitere Themen

die Heil- und Kranken­behandlung umfasst

Zuzahlung und Mehr­kosten

Für Leistungen der Heil- und Kranken­behandlung müssen keine Zu­zahlungen geleistet werden. Mehrkosten fallen in aufgezählten Behandlungen an. 

Pflege­versicherung

Die zuständige Versorgungs­verwaltung des jeweiligen Landes über­nimmt für Anspruchs­berechtigte ohne gesetzlichen oder privaten Kranken­schutz die Beiträge zur Pflege­versicherung.