Pflegeversicherung

Die Verwaltungs­verwaltung zahlt Pflege­versicherungs­beiträge

 

Die zuständige Versorgungs­verwaltung des jeweiligen Landes über­nimmt für Anspruchs­berechtigte ohne gesetzlichen oder privaten Kranken­schutz die Beiträge zur Pflege­versicherung. Darüber hinaus können bei renten­berechtigten, geschädigten Personen und Hinter­bliebenen, die An­spruch auf Heil- und Kranken­behandlung haben, die Beiträge zur privaten Pflege­versicherung ganz oder teil­weise erstattet werden.

 

Weitere Themen

die Heil- und Kranken­behandlung umfasst