Krankenbehandlung
Angehörige und Pfleger/innen
Folgende Personengruppen aus dem Umfeld geschädigter Personen haben Anspruch auf eine Krankenbehandlung:
- Angehörige von Schwerbeschädigten: Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Kinder und sonstige Angehörige bei häuslicher Gemeinschaft, wenn sie überwiegend von der oder dem Beschädigten finanziell unterhalten werden
- Personen, welche die Pflege von Empfängerinnen und Empfängern einer Pflegezulage unentgeltlich und nicht nur vorübergehend übernehmen
- Witwen und Witwer, hinterbliebene Lebenspartner, Waisen und versorgungsberechtigte Eltern
Der Anspruch auf Krankenbehandlung ist jedoch ausgeschlossen, wenn jemand zum Beispiel gesetzlich krankenversichert ist oder ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht.