Krankenbehandlung bei Teilhabe am Arbeitsleben
Anspruchsberechtigte Personen
Folgende Personengruppen können Krankenbehandlung in Anspruch nehmen, solange sie über die zuständige Versorgungsverwaltung des jeweiligen Landes Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten:
- Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) unter 50
- Witwen und Witwer
- hinterbliebene Lebenspartnerinnen und -partner
- Angehörige
Der Anspruch auf Krankenbehandlung ist jedoch ausgeschlossen, wenn jemand beispielsweise gesetzlich krankenversichert ist oder ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht.