Krankenbehandlung bei Teilhabe am Arbeitsleben

Anspruchsberechtigte Personen

 

Folgende Personen­gruppen können Kranken­behandlung in Anspruch nehmen, solange sie über die zuständige Versorgungs­verwaltung des jeweiligen Landes Leistung zur Teil­habe am Arbeits­leben erhalten:

 

  • Beschädigte mit einem Grad der Schädigungs­folgen (GdS) unter 50
  • Witwen und Witwer
  • hinter­bliebene Lebens­partnerinnen und -partner
  • Angehörige 

 

Der Anspruch auf Kranken­behandlung ist jedoch aus­geschlossen, wenn jemand beispiels­weise gesetzlich kranken­versichert ist oder ein Einkommen über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze der gesetzlichen Kranken­versicherung bezieht.

 

Weitere Themen

die Heil- und Kranken­behandlung umfasst

Zuzahlung und Mehr­kosten

Für Leistungen der Heil- und Kranken­behandlung müssen keine Zu­zahlungen geleistet werden. Mehrkosten fallen in aufgezählten Behandlungen an.