Grundrente und Schwerstbeschädigtenzulage
Finanzielle Unterstützung für das Alter
Menschen, die anerkannte Schädigungsfolgen haben, können eine Rente erhalten. Die Höhe ist abhängig vom Grad der Schädigung (GdS) und unabhängig vom Einkommen der Betroffenen:
- ab einem GdS von mindestens 25 wird als Entschädigung eine Grundrente gezahlt
- Schwerstbeschädigte mit einem GdS von mindestens 50 erhalten nach Vollendung des 65. Lebensjahres eine erhöhte Grundrente
- sind die Schädigungsfolgen bereits ohne die Berücksichtigung einer besonderen beruflichen Betroffenheit mit einem GdS von 100 bewertet und verursachen darüber hinaus eine außergewöhnliche gesundheitliche Betroffenheit, kann neben der Grundrente ebenfalls eine sogenannte Schwerstbeschädigtenzulage gezahlt werden.
Auszahlung für Wohneigentum
Betroffene Personen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich die Grundrente für die Dauer von höchstens zehn Jahren als Kapitalabfindung zum Zweck des Erwerbs oder Erhalts von selbstgenutztem Wohneigentum auszahlen zu lassen.