Mediziner im Gespräch mit einer Frau.

Zivildienstbeschädigte

Anspruch nach dem Zivildienstgesetz

Anspruch nach dem Zivildienstgesetz

Entschädigung für gesundheitliche Schäden während des Zivildienstes

Personen, die bei der Aus­übung ihrer Pflichten im Rahmen des (früheren) Zivil­dienstes einen gesund­heitlichen Schaden erlitten haben, können staat­liche Ent­schädigungs­leistungen nach dem Zivil­dienst­gesetz (ZDG) erhalten.

Neben den Be­troffenen selbst können – je nach den Um­ständen des Einzelfalls – auch ihre Hinter­bliebenen, also Witwen und Witwer, Eltern oder Waisen, Ent­schädigungs­leistungen beantragen.

Nähere Informationen zu den möglichen Leistungen erhalten Sie hier

Aus­kunft erteilen die Ver­sorgungs­verwaltungen und Haupt­fürsorge­stellen als zuständige Stellen.

 

Auch interessant …

für Ihre weiterführende und vertiefende Recherche
Horizont hinter einer hohen Betonmauer.

Opfer staatlichen Unrechts

Personen, die in der ehemaligen DDR durch staatliche Handlungen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.

Person öffnet mit einem Schlüsselbund ein Gefängnisgitter.

Politische Häftlinge

Personen, die in bestimmten Gebieten aus politischen Gründen inhaftiert wurden und dadurch gesundheitlich beeinträchtigt sind.