
Zivildienstbeschädigte
Anspruch nach dem Zivildienstgesetz
Anspruch nach dem Zivildienstgesetz
Entschädigung für gesundheitliche Schäden während des Zivildienstes
Personen, die bei der Ausübung ihrer Pflichten im Rahmen des (früheren) Zivildienstes einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können staatliche Entschädigungsleistungen nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) erhalten.
Neben den Betroffenen selbst können – je nach den Umständen des Einzelfalls – auch ihre Hinterbliebenen, also Witwen und Witwer, Eltern oder Waisen, Entschädigungsleistungen beantragen.
Nähere Informationen zu den möglichen Leistungen erhalten Sie hier
Auskunft erteilen die Versorgungsverwaltungen und Hauptfürsorgestellen als zuständige Stellen.