Person öffnet mit einem Schlüsselbund ein Gefängnisgitter.

Politische Häftlinge

Anspruch auf staatliche Entschädigung

Anspruch auf staatliche Entschädigung

Voraussetzungen für Entschädigungsleistungen an politische Häftlinge

Personen, die nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungs­zone, im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundes­vertriebenen­gesetzes genannten Gebieten aus politischen Gründen inhaftiert wurden und dadurch gesund­heitlich beein­trächtigt worden sind, haben einen Anspruch auf staat­liche Ent­schädigungs­leistungen.

Neben den Be­troffenen selbst können – je nach den Um­ständen des Einzel­falls – auch ihre Hinter­bliebenen, also Witwen und Witwer, Eltern oder Waisen, Ent­schädigungs­leistungen beantragen.

Nähere Informationen zu den möglichen Leistungen erhalten Sie hier.

Aus­kunft erteilen die Ver­sorgungs­ver­waltungen und Haupt­fürsorge­stellen als zuständige Stellen.

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Tätigkeitsverbote

Personen, die auf­grund des Infektions­schutz­gesetzes einem Tätigkeits­verbot unter­liegen, erhalten grundsätzlich eine Ent­schädigung.

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Kriegsgeschädigte

Menschen, deren Schädigung im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg steht.