
Opfer staatlichen Unrechts
Anspruch auf staatliche Entschädigung
Anspruch auf staatliche Entschädigung
Entschädigungsleistungen für Widerfahren staatlichen Unrechts
Personen, die in der ehemaligen DDR durch staatliche Handlungen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, haben einen Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen.
Dies umfasst einerseits Schädigungen durch politische Haft oder eine rechtsstaatswidrige, strafrechtliche Entscheidung. Andererseits können mögliche Schädigungen infolge einer rechtsstaatswidrigen Einweisung in eine psychiatrische Anstalt oder andere rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahmen entstanden sein.
Neben den Betroffenen selbst können – je nach den Umständen des Einzelfalls – auch ihre Hinterbliebenen, also Witwen und Witwer, Eltern oder Waisen, Entschädigungsleistungen beantragen.
Nähere Informationen zu den möglichen Leistungen erhalten Sie hier.
Auskunft erteilen die Versorgungsverwaltungen und Hauptfürsorgestellen als zuständige Stellen.