Hohe Betonmauer mit Horizont.

Opfer staatlichen Unrechts

Anspruch auf staatliche Entschädigung

Anspruch auf staatliche Entschädigung

Entschädigungsleistungen für Widerfahren staatlichen Unrechts

Personen, die in der ehe­maligen DDR durch staat­liche Hand­lungen eine gesund­heitliche Schädigung erlitten haben, haben einen Anspruch auf staatliche Ent­schädigungs­leistungen.

Dies um­fasst einerseits Schädigungen durch politische Haft oder eine rechts­staats­widrige, straf­recht­liche Ent­scheidung. Anderer­seits können mögliche Schädigungen infolge einer rechts­staats­widrigen Ein­weisung in eine psychiatrische An­stalt oder andere rechts­staats­widrige Ver­waltungs­maßnahmen entstanden sein.

Neben den Be­troffenen selbst können – je nach den Um­ständen des Einzel­falls – auch ihre Hinter­bliebenen, also Witwen und Witwer, Eltern oder Waisen, Ent­schädigungs­leistungen beantragen.

Nähere Informationen zu den möglichen Leistungen erhalten Sie hier.

Aus­kunft erteilen die Ver­sorgungs­verwaltungen und Haupt­für­sorgestellen als zuständige Stellen.

 

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