Person mit medizinischen Handschuhen verarztet Kriegsverletzung.

Kriegsgeschädigte

Leistungsanspruch nach dem Bundesversorgungsgesetz

Leistungsanspruch nach dem Bundesversorgungsgesetz

Sicherstellen der wirtschaftlichen Versorgung

Opfer des Zweiten Welt­krieges, ihre Angehörigen und Hinter­bliebene können Renten und andere finanzielle Leist­ungen erhalten, die ihre wirtschaftliche Ver­sorgung sichern.

Ein An­spruch nach dem Bundes­versorgungs­gesetz entsteht, wenn jemand durch un­mittel­bare Kriegs­einwirkung einen gesund­heitlichen Schaden erlitten hat. Dies umfasst unter anderem auch unmittelbare Schädigungen bei Bomben­angriffen, während der Flucht oder der Internierung im Aus­land.

 

Anspruchs­berechtigte Personen

Anspruchs­berechtigt sind sowohl Deutsche als auch Personen, die für das damalige Deutsche Reich militärischen Dienst geleistet haben. Hinter­bliebene wie Witwen und Witwer, Waisen oder Eltern können nach dem Tod des Kriegs­opfers Leistungen in Anspruch nehmen.

Auskunft erteilen die Versorgungs­verwaltungen und Haupt­fürsorge­stellen als zuständige Stellen.

 

Auch interessant …

für Ihre weiterführende und vertiefende Recherche
Mann nach einer Impfung mit Pflaster am Oberarm.

Impfgeschädigte

Personen, die durch eine staatlich vorgeschriebene oder empfohlene Schutzimpfung oder spezifische Prophylaxemaßnahme geschädigt wurden.