
Kriegsgeschädigte
Leistungsanspruch nach dem Bundesversorgungsgesetz
Leistungsanspruch nach dem Bundesversorgungsgesetz
Sicherstellen der wirtschaftlichen Versorgung
Opfer des Zweiten Weltkrieges, ihre Angehörigen und Hinterbliebene können Renten und andere finanzielle Leistungen erhalten, die ihre wirtschaftliche Versorgung sichern.
Ein Anspruch nach dem Bundesversorgungsgesetz entsteht, wenn jemand durch unmittelbare Kriegseinwirkung einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat. Dies umfasst unter anderem auch unmittelbare Schädigungen bei Bombenangriffen, während der Flucht oder der Internierung im Ausland.
Anspruchsberechtigte Personen
Anspruchsberechtigt sind sowohl Deutsche als auch Personen, die für das damalige Deutsche Reich militärischen Dienst geleistet haben. Hinterbliebene wie Witwen und Witwer, Waisen oder Eltern können nach dem Tod des Kriegsopfers Leistungen in Anspruch nehmen.
Auskunft erteilen die Versorgungsverwaltungen und Hauptfürsorgestellen als zuständige Stellen.