
Impfgeschädigte
Anspruch auf staatliche Entschädigung
Anspruch auf staatliche Entschädigung
Voraussetzungen für Leistungen an Impfgeschädigte
Durch Impfungen sollen die Ausbreitung schwerer Krankheiten und die damit verbundenen schwerwiegenden Folgen vermieden werden. Leider können diese Impfungen in seltenen Einzelfällen ebenfalls zu gesundheitlichen Folgen führen. In diesen Fällen haben Betroffene Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen, wenn die Impfung öffentlich empfohlen war und die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Neben den Betroffenen selbst können – je nach den Umständen des Einzelfalls – auch ihre Hinterbliebenen, also Witwen und Witwer, Eltern oder Waisen, Entschädigungsleistungen beantragen.
Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall.
Nähere Informationen zu möglichen Leistungen erhalten Sie hier.
Auskunft erteilen die Versorgungsverwaltungen und Hauptfürsorgestellen als zuständige Stellen.