Mann mit einem Pflaster am Oberarm nach einer Impfung.

Impfgeschädigte

Anspruch auf staatliche Entschädigung

Anspruch auf staatliche Entschädigung

Voraussetzungen für Leistungen an Impfgeschädigte

Durch Impfungen sollen die Aus­breitung schwerer Krank­heiten und die damit verbundenen schwer­wiegenden Folgen vermieden werden. Leider können diese Im­pfungen in seltenen Einzel­fällen ebenfalls zu gesund­heitlichen Folgen führen. In diesen Fällen haben Be­troffene An­spruch auf staat­liche Ent­schädigungs­leistungen, wenn die Impfung öffentlich empfohlen war und die weiteren Voraus­setzungen vorliegen.

Neben den Be­troffenen selbst können – je nach den Um­ständen des Einzel­falls – auch ihre Hinter­bliebenen, also Witwen und Witwer, Eltern oder Waisen, Ent­schädigungs­leistungen beantragen.

Bitte beachten Sie die Besonder­heiten bei Tätigkeits­verbot und Verdienst­ausfall.

Nähere Informationen zu möglichen Leistungen erhalten Sie hier.

Aus­kunft erteilen die Versorgungs­verwaltungen und Haupt­fürsorge­stellen als zuständige Stellen.

 

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