Schadensausgleich

Ausgleichzahlungen bei geringem Einkommen

 

Witwen und Witwer können einen Schadens­ausgleich erhalten, wenn ihr Ein­kommen ein­schließlich der Renten­leistungen geringer ist als die Hälfte des individuellen Vergleichs­einkommens. Zusätzlich müssen sie die Voraus­setzungen für eine Ausgleichs­rente erfüllen, also entweder selbst in ihrer Erwerbs­fähigkeit gesund­heitlich beeinträchtigt sein, die Regelalters­grenze erreicht haben oder für ein Kind sorgen.

 

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Pflege­ausgleich

Hinterbliebene, die ihre geschädigten Ehe­gattinnen und -gatten oder Lebens­partnerinnen und -partner länger als zehn Jahre unentgeltlich gepflegt haben, können einen Pflege­ausgleich erhalten.

Ausgleichs­rente

Witwen und Witwer können eine einkommens­abhängige Ausgleichs­rente erhalten.