Rente oder Beihilfe

Entschädigungsleistungen an Hinterbliebene

Eine Hinter­bliebenen-Rente erhalten Witwen beziehungs­weise Witwer, hinter­bliebene Lebens­partner, Waisen oder Eltern, wenn die betroffene Person an den jeweiligen Schädigungs­folgen stirbt

 

Unterschied zwischen Rente und Beihilfe

Auch wenn die Todes­ursache nicht in den Schädigungs­folgen begründet ist, haben Hinter­bliebene gegebenen­falls Anspruch auf finanzielle Unter­stützung. Voraus­setzung dafür ist, dass die Person während ihrer Leb­zeiten aufgrund der Schädigung keine entsprechende Erwerbs­tätigkeit ausüben konnte und daher Einkünfte wie eine Witwen- oder Waisen­rente erheblich gemindert sind. Das ist der Fall, wenn der Verstorbene zum Zeit­punkt seines Todes Anspruch auf eine Grund­rente nach einem GdS von 100, eine Pflege­zulage wegen nicht nur vorüber­gehender Hilf­losigkeit oder mindestens fünf Jahre Anspruch auf Berufs­schadens­ausgleich hatte. Die Beihilfe ist in der Regel einkommens­abhängig

 

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Grund­rente

Hinterbliebene aus Ehe oder Lebenspartner­schaften und Waisen haben Anspruch auf eine monatliche Grund­rente. 

Pflege­ausgleich

Hinterbliebene, die ihre geschädigten Ehe­gattinnen und -gatten oder Lebens­partnerinnen und -partner länger als zehn Jahre unentgeltlich gepflegt haben, können einen Pflege­ausgleich erhalten.