Rente oder Beihilfe
Entschädigungsleistungen an HinterbliebeneEine Hinterbliebenen-Rente erhalten Witwen beziehungsweise Witwer, hinterbliebene Lebenspartner, Waisen oder Eltern, wenn die betroffene Person an den jeweiligen Schädigungsfolgen stirbt
Unterschied zwischen Rente und Beihilfe
Auch wenn die Todesursache nicht in den Schädigungsfolgen begründet ist, haben Hinterbliebene gegebenenfalls Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Voraussetzung dafür ist, dass die Person während ihrer Lebzeiten aufgrund der Schädigung keine entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben konnte und daher Einkünfte wie eine Witwen- oder Waisenrente erheblich gemindert sind. Das ist der Fall, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch auf eine Grundrente nach einem GdS von 100, eine Pflegezulage wegen nicht nur vorübergehender Hilflosigkeit oder mindestens fünf Jahre Anspruch auf Berufsschadensausgleich hatte. Die Beihilfe ist in der Regel einkommensabhängig