Pflegeausgleich

Finanzielle Unter­stützung nach Pflege der geschädigten Personen

 

Hinterbliebene, die ihre geschädigten Ehe­gattinnen und -gatten oder Lebens­partnerinnen und -partner länger als zehn Jahre unent­geltlich gepflegt haben, können einen Pflege­ausgleich erhalten.

Voraus­setzung dafür ist jedoch, dass die betroffene Person einen Anspruch auf eine Pflege­zulage von mindestens Stufe 2 hatte.

Auch interessant …

für Ihre weiterführende und vertiefende Recherche

Ausgleichs­rente

Witwen und Witwer können eine einkommens­abhängige Ausgleichs­rente erhalten.

Schadens­ausgleich

Wenn Witwen oder Witwer die Voraus­setzungen für die Ausgleichs­rente erfüllen, können sie darüber hinaus einen Schadens­ausgleich erhalten.