Grundrente
Monatliche Zahlungen an Hinterbliebene
Hinterbliebene aus Ehe oder Lebenspartnerschaften und Waisen haben Anspruch auf eine Grundrente, die monatlich ausgezahlt wird. Alternativ können sie sich die Grundrente auch einmalig als Kapitalabfindung auszahlen lassen, wenn sie den Betrag zum Erwerb oder Erhalt von selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen. Die Summe beträgt dabei maximal die Rentenzahlungen von zehn Jahren.
Bei einer erneuten Heirat oder Lebenspartnerschaft erlischt zwar die Versorgung, allerdings erhalten hinterbliebene Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner in diesem Fall eine Abfindung in Höhe von 50 monatlichen Grundrenten-Beträgen.