Grundrente

Monatliche Zahlungen an Hinter­bliebene

 

Hinter­bliebene aus Ehe oder Lebens­partnerschaften und Waisen haben Anspruch auf eine Grund­rente, die monatlich ausgezahlt wird. Alternativ können sie sich die Grund­rente auch einmalig als Kapital­abfindung auszahlen lassen, wenn sie den Betrag zum Erwerb oder Erhalt von selbst­genutztem Wohn­eigentum einsetzen. Die Summe beträgt dabei maximal die Renten­zahlungen von zehn Jahren. 

Bei einer erneuten Heirat oder Lebenspartnerschaft erlischt zwar die Versorgung, allerdings erhalten hinter­bliebene Ehe- und Lebens­partnerinnen und -partner in diesem Fall eine Abfindung in Höhe von 50 monatlichen Grund­renten-Beträgen.

 

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