Bestattungs- oder Sterbegeld

Zahlung der Bestattungs­kosten und ein einmaliges Sterbe­geld

 

Bestattungs­geld

In bestimmten Fällen gibt es ein Bestattungs­geld zur Deckung der Bestattungs­kosten. Voraus­setzung dafür ist, dass der Tod eine Schädigungs­folge ist oder die verstorbene Person vor ihrem Tod Anspruch auf eine Rente nach dem Bundes­versorgungs­gesetz hatte. Dies gilt auch beim Tod von Hinter­bliebenen. Ausgezahlt wird das Bestattungs­geld an die Person, die die Bestattung organisiert hat. Leistungen anderer Stellen werden entsprechend angerechnet.

 

Sterbe­geld

Nach dem Tod einer geschädigten Person kann ein Sterbe­geld an die Angehörigen gezahlt werden, die mit dem Verstorbenen zusammen­gelebt haben. Die Höhe des Sterbe­geldes beträgt ungefähr drei Monats­beträge des letzten Versorgungs­bezugs des Verstorbenen.

 

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