Bestattungs- oder Sterbegeld
Zahlung der Bestattungskosten und ein einmaliges SterbegeldBestattungsgeld
In bestimmten Fällen gibt es ein Bestattungsgeld zur Deckung der Bestattungskosten. Voraussetzung dafür ist, dass der Tod eine Schädigungsfolge ist oder die verstorbene Person vor ihrem Tod Anspruch auf eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz hatte. Dies gilt auch beim Tod von Hinterbliebenen. Ausgezahlt wird das Bestattungsgeld an die Person, die die Bestattung organisiert hat. Leistungen anderer Stellen werden entsprechend angerechnet.
Sterbegeld
Nach dem Tod einer geschädigten Person kann ein Sterbegeld an die Angehörigen gezahlt werden, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben. Die Höhe des Sterbegeldes beträgt ungefähr drei Monatsbeträge des letzten Versorgungsbezugs des Verstorbenen.