Ausgleichsrente

Finanzielle Unter­stützung in Abhängigkeit vom Einkommen

 

Witwen und Witwer können unter drei Um­ständen eine Ausgleichs­rente erhalten, wenn:

 

  • sie selbst in ihrer Erwerbs­fähigkeit gesund­heitlich beeinträchtigt sind
  • sie die Regelalters­grenze erreicht haben
  • sie für ein Kind sorgen

 

Die Ausgleichs­rente ist einkommens­abhängig und die Einkünfte werden nach Abzug eines Frei­betrags auf die Ausgleichs­rente angerechnet.

 

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Schadens­ausgleich

Wenn Witwen oder Witwer die Voraus­setzungen für die Ausgleichs­rente erfüllen, können sie darüber hinaus einen Schadens­ausgleich erhalten.

Grund­rente

Hinterbliebene aus Ehe oder Lebenspartner­schaften und Waisen haben Anspruch auf eine monatliche Grund­rente.