Junger Mann tröstet seinen betagten Vater.

Leistungen

Hinter­bliebene von geschädigten Personen

Hinter­bliebene von geschädigten Personen

Hinterbliebene haben Anspruch auf Leistungen

Auch Hinter­bliebene können einen An­spruch auf verschiedene Leistungen haben. Grund­sätzlich wird dabei zwischen Rente und Beihilfe unter­schieden. Beachten Sie bitte die Besonderheiten für Witwen und Witwer, Waisen und Eltern. Aus­kunft erteilen die Versorgungs­verwaltungen und die Bundes­wehr­verwaltung als zuständige Stellen.

Rente oder Beihilfe

Auch wenn die Todes­ursache nicht in den Schädigungs­folgen begründet ist, haben Hinter­bliebene gegebenen­falls Anspruch auf finanzielle Unter­stützung.

Leistungsarten

Grund­rente

Hinterbliebene aus Ehe oder Lebenspartner­schaften und Waisen haben Anspruch auf eine monatliche Grund­rente. 

Pflege­ausgleich

Hinterbliebene, die ihre geschädigten Ehe­gattinnen und -gatten oder Lebens­partnerinnen und -partner länger als zehn Jahre unentgeltlich gepflegt haben, können einen Pflege­ausgleich erhalten.

Ausgleichs­rente

Witwen und Witwer können eine einkommens­abhängige Ausgleichs­rente erhalten.

Schadens­ausgleich

Wenn Witwen oder Witwer die Voraus­setzungen für die Ausgleichs­rente erfüllen, können sie darüber hinaus einen Schadens­ausgleich erhalten.