Teilhabe am Arbeitsleben
Hilfe zur Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
Die Leistungen sollen eine erstmalige Eingliederung oder Wiedereingliederung des gesundheitlich geschädigten Menschen in Arbeit und Beruf sicherstellen. Sie sollen den Willen zur Selbsthilfe stärken und die Fähigkeit vermitteln, (wieder) einen angemessenen Arbeitsplatz einzunehmen und so eine ausreichende und angemessene Existenzgrundlage zu schaffen.
Sie umfassen beispielsweise:
- Maßnahmen zur Umschulung
- Aus- und Weiterbildung
- die Finanzierung technischer Arbeitshilfen
- Eingliederungszuschüsse oder andere Leistungen an Arbeitgeber
- Leistungen zur Gründung oder Erhaltung einer selbstständigen Existenz.
Sicherstellen des Lebensunterhalts
- Übergangsgeld wird gezahlt, wenn Beschädigte wegen der Teilnahme an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausüben können oder kein oder ein geringeres Arbeitsentgelt erzielen. Das Übergangsgeld ist steuerfrei. Der Träger der Kriegsopferfürsorge entrichtet Beiträge zur Rentenversicherung.
- Unterhaltsbeihilfe ist für die Beschädigten vorgesehen, die vor Beginn der Maßnahme beruflich nicht tätig gewesen sind.
Die Leistungen kommen nur für den geschädigten Menschen selbst und dessen Witwe oder Witwer in Betracht.