Teilhabe am Arbeitsleben

Hilfe zur Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt

 

Die Leistungen sollen eine erst­malige Ein­gliederung oder Wieder­ein­gliederung des gesundheitlich geschädigten Menschen in Arbeit und Beruf sicher­stellen. Sie sollen den Willen zur Selbst­hilfe stärken und die Fähig­keit ver­mitteln, (wieder) einen ange­messenen Arbeits­platz ein­zu­nehmen und so eine aus­reichende und an­ge­messene Existenz­grund­lage zu schaffen.

Sie umfassen beispiels­weise:

 

  • Maß­nahmen zur Um­schulung
  • Aus- und Weiter­bildung
  • die Finanzierung technischer Arbeits­hilfen
  • Ein­gliederungs­zuschüsse oder andere Leistungen an Arbeit­geber
  • Leistungen zur Gründung oder Er­haltung einer selbst­ständigen Existenz.

 

Sicher­stellen des Lebens­unterhalts

 

  • Übergangs­geld wird gezahlt, wenn Be­schädigte wegen der Teil­nahme an einer Maß­nahme zur Teil­habe am Arbeits­leben keine ganz­tägige Erwerbs­tätigkeit aus­üben können oder kein oder ein geringeres Arbeits­entgelt erzielen. Das Über­gangs­geld ist steuer­frei. Der Träger der Kriegs­opfer­für­sorge entrichtet Bei­träge zur Renten­ver­sicherung. 
  • Unter­halts­beihilfe ist für die Be­schädigten vor­gesehen, die vor Beginn der Maß­nahme beruflich nicht tätig gewesen sind.

 

Die Leistungen kommen nur für den ge­schädigten Menschen selbst und dessen Witwe oder Witwer in Betracht.

 

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Wohnungshilfe

Gesund­heitlich schwer geschädigte Menschen erhalten Wohnungs­hilfen für die schädigungs­gerechte Aus­stattung oder bauliche Ver­änderungen ihres Wohn­raumes.

Erholungshilfe

Zur Erhaltung oder Ver­besserung der Gesund­heit oder Arbeits­fähigkeit können in der Regel drei­wöchige Erholungs­aufenthalte in Vertrags­häusern oder an Erholungs­orten nach freier Wahl, regelhaft alle zwei Jahre, bezuschusst werden.